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Alt 19.01.2008, 17:47
ffbkdavid ffbkdavid ist offline
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Standard sauhäfeli... saudeggeli...

mehr und mehr sind wir mit "konstrukten" konfrontiert, in denen - DAS ist jetzt der der klassische fall von den "geistern, die gerufen wurden... und nun nicht mehr entschwinden wollen!" - der director einer uk-limited und der geschäftsführer einer entsprechenden d-zweigniederlassung EIN UND DIESELBE person ist...


... meiner ansicht nach höchst gefährlich - wie wollen sie im zweifelsfall "any form of fair trading" nachweisen (können), wenn die linke mit der rechten geschäfte abwickelt


ich kann schlicht und einfach nicht verstehen, warum solches - stichwort CONFLICT OF INTERESTS - in deutschland überhaupt möglich ist... in der schweiz muss eine zweigniederlassung eine vom hauptsitz unterzeichnete unabhängigkeitserklärung zu handen des eintragenden handelsregisteramtes abgeben... und eine solche schliesst selbstredend aus, dass die linksunterzeichnende person (= unabhängigkeitserklärer!) zu handen der rechtsunterzeichnenden (= lokaler geschäftsführer der zn) bestätigt, man sei voneinander unabhängig 8-)...


... ohne eine solche erklärung, die zur zufriedenheit des zuständigen handelsregisters ausfällt, wird eine zn in der schweiz gar nicht eingetragen


wohl bekomm's


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