nahezu wöchentlich sind wir mit "kunden"wünschen konfrontiert, die sich - vornehmlich wohl aus kostengründen - als director einer (=ihrer) uk-limited eintragen wollen, nachdem sie persönlich in d gerade eben ein insolvenzverfahren durchgestanden haben
ein solches gebahren ist NICHT RECHTENS... die englischen gesetze schliessen ganz klar aus, dass direktoren nach persönlicher bankrotterklärung als organ einer uk tätig werden/sein können - DIE FOLGEN KÖNNEN NACHHALTIG UND EINSCHNEIDEND SEIN (persönliche haftung für verpflichtungen, da wahl zum director gar nie rechtens war, iuristisches verfahren in grossbritannien, etc. etc.)
vielleicht hilft's ja, wenn gelegentlich 'mal ein deutscher jurist das so arg in den himmel gehobene konstrukt einer uk-limited als ausweg aus der persönlichen pleite auf den boden der realität zurückholt
wohl bekomm's
ffbkdavid@creatrustconsult.com
Creatrust Management AG Offshore Corporate Services