zu Antwort 1:
Das stellt kein Problem dar, da der director lediglich verpflichtet ist seine Mitdirectors über das Insichgeschäft formlos zu informieren.
Ab 1.10.2009 entfällt dies für Gesellschaften die nur einen director haben (sinnigerweise) und falls die Mitdirectors Kenntnis von dem Geschäft haben oder haben können.
zu Antwort 2 und 3:
Volle Zustimmung
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Viele Grüße
RA Michael Klose
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