Sehr geehrter user,
eines vorab:
Zitat:
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... Da in Deutschland Probleme mit dem Glücksspielmonopol entstehen könnten ...
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Falsch, nicht "könnten", sondern es bestehen mittlerweile klare rechtliche Rahmenbedingungen - leider oder nicht, ist insoweit erst mal unerheblich -, die die deutschen Verwaltungsgerichte vorgegeben haben.
Googlen Sie nach WSR, und Sie werden entsetzt sein ...
Zur Sache:
Solche Konstellationen (Branche, Geschäftsidee etc.) sind bekannt und lassen sich durchaus via Auslandsfirma/ Offshoregesellschaft umsetzen.
Die Tatsache, daß Sie in Deutschland den Sitz der geschäftlichen Oberleitung hätten, ist steuerlich relevant. Ordnungsrechtlich - also im Hinblick auf Untersagungsverfügungen des zuständigen Ordnugsamtes - spielt dies keine Rolle.