Falsche Adelstitel von Stephan Frey alias Stephan Graf von Natterfeld-Zmiewski
Dann wollen wir mal, Graf22.
Vielen Dank für Ihre tolle Ansprache. Mit Verlaub, Sie lügen wie gedruckt.
Sie behaupten, nichts "Unrechtes" getan zu bzw. niemanden in die Irre geführt haben zu wollen. Mit Ihrem Posting widersprechen Sie jedoch Ihrer früheren Werbung, in der Sie ganz andere Dinge behauptet haben. Sie können überhaupt nichts belegen - das ist ja Ihr Problem.
Mit juristischen Vokabeln sollten gerade Sie zurückhaltend sein, denn Sie haben in der Vergangenheit einige juristisch definierte Begriffe verwendet, um Käufer zu irritieren. Ob es Ihr "Glück" ist, in einem Rechtsstaat zu leben, wird sich noch zeigen.
Falls Ihnen Ihre Art der Werbung entfallen sein sollte, zitiere ich Sie noch einmal - das sind Ihre eigenen Worte:
"Anders als viele Künstlernamen werden Sie vom Grafen urkundlich als gleiches Familienmitglied anerkannt" ... "werden vom Grafen als echtes Familienmitglied anerkannt"
Dieses Angebot konnten Sie gar nicht erfüllen, denn Sie behaupten mit dieser Aussage mehrere Unwahrheiten:
1. Niemand konnte bei Ihrem unseriösen Angebot von einem "Grafen" urkundlich anerkannt werden, weil es - wie Sie heute in Ihrem Posting schreiben - keinen Grafen gab oder gibt, der dies hätte tun können.
2. Sie konnten niemanden "urkundlich" anerkennen, weil Sie dazu nicht berechtigt waren. Urkunden sollen dem Beweis im Rechtsverkehr dienen - einen solchen Beweis konnten Sie jedoch nicht erbringen.
3. Wenn Sie schon auf juristische Ansichten verweisen, sollten Sie auch erwähnen, dass Sie im juristischen Sinn keineswegs jemanden als "echtes Familienmitglied" anerkennen konnten.
Sie behaupteten, dass Ihre Käufer
"somit auch in die dem Grafen zugänglichen Adelskreise eingeführt" würden, was eben so wenig den Tatsachen entsprach, weil Ihre Käufer nur mit anderen Käufern (Bürgern bürgerlicher Herkunft) in Kontakt gebracht wurden, die Aussage, die Titelkäufer "erhalten so Zugang zu echten Adelskreisen", ist unzutreffend. Sie haben Titelschwindler unter Titelschwindler gebracht, nicht jedoch in Adelskreise einführen können. In deutschen adligen Kreisen sind Sie unbekannt. Für
"eine echte Akzeptanz in der adeligen Welt" können und konnten Sie zu keiner Zeit sorgen.
"Sie erhalten das Recht den Namen Graf/Gräfin von Natterfeld-Ziewski zu führen." ... "Sie erhalten das Recht den Namen privat und geschäftlich für ihre zukünftigen Erfolge zu nutzen."
Das Recht konnten Sie erst gar nicht veräußern, denn
1. darf sich jeder in Deutschland nennen, wie er will,
2. gibt es niemanden, der sich bezüglich des Namensrechts aufregen könnte, weil es keinen "Grafen von Natterfeld-Zmiewski" gibt und
3. sind Namen im juristischen Sinn nicht veräußerbar.
"Da der Graf Sie als persönliches Familienmitglied akzeptiert, werden Sie quasi "geadelt"."
Hier bezeichneten Sie sich erneut als Graf, obwohl sie niemals ein Graf waren, geschweige denn einen Grafen-Titel in Ihrem Familiennamen trugen. Zu guter letzt konnten Sie niemanden "adeln", da Sie schon immer Bürger waren.
Sie gingen sogar noch weiter:
"Zudem erhalten Sie einen Eintrag in den Stammbaum der Familie und sind so nachweislich adelig"
Demnach manipulierten Sie ein selbst erstelltes Dokument, das Sie als "Stammbaum" bezeichneten, um damit den Anschein der Echtheit zu erwecken. Die Verwendung Ihres angeblichen "Stammbaumes" wurde damit nach unserer Ansicht zur Täuschung im Rechtsverkehr verwendet, denn die Käufer hatten tatsächlich geglaubt, alles sei "echt".
"Durch familieninterne "Adoption" erhalten Sie somit das nach den Stammesregeln verfügte Recht auch als bisher Nichtadeliger in den echten Kreis der Familie aufgenommen zu werden"
Der Begriff der Adoption ist juristisch eindeutig und unmissverständlich definiert. Sie haben den Begriff missbraucht, um die Käufer in die Irre zu führen. Das ist auch wettbewerbsrechtlich bedenklich.
Sie warben damit, dass der Titelkauf
"eine echte "Adelstitelverleihung"" sei, was in juristischer Betrachtungsweise völlig aus der Luft gegriffen ist. Originalzitat:
"werden Sie also wirklich geadelt und erwerben nicht einen "wertlosen Künstlernamen""
"Sie erhalten eine eidesstattliche Versicherung, notariell beglaubigt das der Name wirklich adelig ist!"
Auch das konnten Sie nicht halten. Kein Notar bestätigte Ihnen, dass Ihr Name oder die durch Sie veräußerten Namen adlig sind.
Und heute tun Sie unschuldig, als wenn Sie das nie so verkauft hätten. Wenn Sie glauben, dass Ihnen irgend jemand, der halbwegs bei vollem Verstand ist, Ihre ausgedachte rührselige Geschichte abnimmt, irren Sie sich.