Einzelnen Beitrag anzeigen
  #4 (permalink)  
Alt 07.02.2008, 06:15
Aqua Aqua ist offline
Benutzer
 
Registriert seit: 07.02.2008
Beiträge: 34
Standard

Entschuldigung, ich habe den Beitrag unter dem oben genannten Link wohl viel zu schnell überflogen, bevor ich geantwortet habe.
Es sind also im Prinzip alle Arten von Kapitalerträgen und Einkünften aus Gewerben jedweder Art einkommensteuerpflichtig, sofern man diese Einkünfte in Deutschland hat.

Trotzdem bleibt die Frage: Wie will mir das Finanzamt einen Steuerbescheid zuschicken, wenn ich keinen Wohnsitz in Deutschland angemeldet habe? Bekommt es meine Adresse im Ausland von meiner Bank in Deutschland mitgeteilt, bei der ich die betreffenden Einkünfte in Form von Kapitalerträgen habe?

Und zusätzlich stellt sich mir jetzt die Frage, ob es europäische Länder gibt, in denen man, sofern man nicht dort wohnt oder ansässig ist, keine Einkommensteuer (bzw. auch Vermögensteuer o.ä.) auf inländische Einkünfte zahlen muss und die sich somit eignen, um dort Kapital (steuerfrei) anzulegen?


viele Grüße
Stefan
Mit Zitat antworten