@aqua,
wenn Sie keinerlei Wohnsitz oder sonstige Unterkunft etc. mehr in Deutschland haben (Einzelheiten hier:
http://www.business-podium.com/board...-aber-wie.html ), entfällt Ihre unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland.
Die 180-Tage-Regelung kommt aber dann zum Tragen, wenn Sie sich über einen solchen Zeitraum, der nicht zusammenhängend sein muß, in Deutschland (beispielsweise in Hotels oder Pensionen) aufhalten. DANN entsteht die unbeschränkte Steuerpflicht erneut.
Einkünfte aus Kapitalvermögen oder Kapitalerträge begründen in Deutschland eine beschränkte Steuerpflicht; die so fälligen Steuern hat beispielsweise eine Bank, die Ihr Inlandsvermögen verwaltet, direkt an den Fiskus abzuführen. Damit muß Ihnen die Finanzverwaltung auch keinen Steuerbescheid zuschicken.