Frage zu Namensänderung in England
Sie haben wirklich alles zum Handel mit Pässen, Titelhandel, Namensänderung etc. gelesen.
Glauben Sie wirklich, dass Sie als Deutscher mal eben nach England fliegen können, um mal kurz nebenbei Ihren Namen in voller Gültigkeit zu ändern? Diese Art der angeblichen "Namensänderung" ist keine. Das Prinzip basiert mehr oder weniger auf Künstlernamen. Nicht nur in England können Sie sich nennen, wie Sie wollen, so lange wie Sie keine strafbaren Handlungen begehen und Sie z. B. die wettbewerbsrechtlichen Vorschriften beachten (im Rechtsverkehr in Verträgen also Ihren echten Namen angeben). Wieso sollte irgend eine englische Stelle für die Namensänderung eines deutschen Staatsangehörigen zuständig sein? Die "Autoren" der Lektüre lassen kein Fettnäpfchen aus.
Zitat:
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Bedeutet dies einerseits, dass die BRD mich nicht als deutschen Bundesbürger anerkennen wird/darf, beispielsweise dann wenn ich z.B. in Großbritannien unter meinem neuen Namen in irgendwelche Schwierigkeiten gerate und die deutsche Botschaft um Hilfe bitten würde?
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Nur weil Sie sich als jemand anderen ausgeben sind Sie ja nicht jemand anderes; d. h. Sie selbst nennen sich zwar anders, juristisch betrachtet behalten Sie natürlich Ihren Namen.
Wenn Sie aber mit falschem Namen und falschen Pässen auftreten, werden Sie in sehr große Schwierigkeiten geraten; das nicht erst bei der deutschen Botschaft.
