Tja, student, es geht leider nicht um das Vermögens als solches, sondern um die Steuerpflicht des wirtschaftlich Berechtigten aus Kapitalerträgen (wenn ich den Fall richtig verstanden habe). Wenn dieser in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist, spielt es sowieso keine Rolle, wo in der Welt das Vermögen etc. verwaltet wird oder sich befindet (Stichwort: "Welteinkommensprinzip").
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