Hallo,
inzwischen weiß ich, dass die Schweiz dieses Abkommen nicht unterzeichnet hat, der alte §25 mit der Inländerklausel also eigentlich auch auf Schweiz/Deutsche Doppelstaatler von vor 2000 zutreffen müsste. Weiß aber vielleicht jemand, ob es evtl in der Zeit um 1988 ein ähnliches Abkommen zwischen der Schweiz und Deutschland gab? Bzw. wie kann man so etwas ausschließen?
Ich würde mich sehr über eine Antwort von Euch freuen,
Melanie
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