Preston University, Montgomery, AL, USA; Campus Magdeburg, Germany
Hallo Thom,
vielen Dank für den geschilderten Fall, der sehr interessant ist.
Die FAQ der Firma "Preston University" zeigen schon das Hauptproblem auf:
"Q. Is Preston University accredited?
A. Preston University is not accredited in the United States."
Damit dürfte die Frage einer angeblichen Akkreditierung, die zu einer Anerkennung der Institution in den USA herangezogen werden könnte, eindeutig geklärt sein (davon abgesehen, dass uns das "Etablissement" bekannt ist).
Eine Titelführung in Deutschland ist damit in jeder Form ausgeschlossen, Zuwiderhandlungen gem. § 132a StGB strafbar. Auch irgend welche Herkunftszusätze sind nicht erlaubt.
Tatsächlich gibt die "Preston University" auf ihrer Webseite einen "Campus" an:
"1 campus in Magdeburg, Germany"
In Magdeburg gelten deutsche Gesetze, dies gilt insbesondere für Hochschulbezeichnungen von inländischen und ausländischen Einrichtungen im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland.
Tatsächlich ist das bitter, was man zu sehen bekommt:
Zitat:
Zitat von Thom
Nach Außen vertreten wird der "Campus" von einem Einzelunternehmer. (Quelle: dr-wredenhagen-bep.de - Ph. Dr. XXX business & education point (e.K.))
Auf der, als Quelle angegebenen, Homepage und deren Subpages führt der Einzelunternehmer akademische Grade und Titel in diversen Varianten, als
"Ph. Dr. XXX", "Professor (USA) XXX, Ph. D.", "XXX XXX Ph. D. Universitätsprofessor Preston University (USA)", "Dr.(USA/WY) XXX XXX".
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Selten bekommt man ein derart durcheinander gebrachten Titelklumpen zu sehen, die man im übrigen nicht falscher führen kann, als besagter Herr es zu wissen glaubt.
Die URL der Webseite ist sehr bescheiden; dort nennt man sich gleich "dr-XXX", ganz ohne Herkunftszusätze. Auch die logoähnliche Firmendarstellung lässt uns nicht schlecht staunen: Dort findet man einen "Ph. Dr. W.", natürlich auch ohne Herkunftszusatz, denn wenn man schon unerlaubt Titel führt, sollte man es ganz auskosten oder?
Einen "Ph. Dr." gibt es in dieser Form überhaupt nicht. Nur in Tschechien und der Slowakei gibt es den "PHDr." bzw. "PhDr."- man achte auf die genaue Schreibweise. Und diesen Doktorgrad dürfte der Herr nicht auch noch erlangt haben.
Auf der rechten Seite ist aus dem "Dr." und dem "Ph. Dr." plötzlich ein "Bernd W. Ph. D." geworden. An dieser Stelle wird ebenfalls kein Herkunftszusatz verwendet, der sogar z. B. bei der Harvard Universität (die ist echt) zwingend verwendet werden muss, wenn der Titel legal geführt werden soll.
Der vorliegende Fall ist beachtlich, weil gleich mehrere Fehler nach § 132a StGB begangen wurden:
1. wurde ein "Dr." geführt, offensichtlich ohne dass der Inhaber einen ordentlichen Doktortitel in Deutschland oder Europa vorweisen kann.
Das ist ein Missbrauch von inländischen akademischen Graden.
2. wurde ein "Ph. Dr." geführt, der mit einem ordentlich erlangten Doktortitel (kleiner Doktorgrad) in Tschechien oder der Slowakei verwechselt werden kann.
Das ist ein Missbrauch von ausländischen akademischen Graden.
3. wurde ein "Ph. D.", der ausländischen Doktortiteln zum Verwechseln ähnlich sieht.
Auch hier ein Titelmissbrauch ausländischer akademischer Grade.
4. Im Impressum gibt sich der Herr als "Dr.(USA/WY) Bernd Wredenhagen" aus. Das wäre auch dann nicht erlaubt, wenn die Einrichtung anerkannt wäre:
- Doktortitel aus den USA dürfen nur in der Form "Ph.D." geführt werden, mit Ausnahme der Universitäten auf der Carniegieliste. Diese Einrichtung ist aber nicht anerkannt.
- Anerkannte Doktortitel aus den USA dürfen nur mit Zusatz der verleihenden Stelle geführt werden, d. h. volle Benennung der verleihenden Hochschule, Kürzel wie "USA/WY" reichen nicht aus. Aber die Preston University ist nicht einmal eine anerkannte Hochschule, sondern ein Privatunternehmen.
Aber das ist noch nicht alles - warum nicht auch gleich einen falschen Professortitel führen? Kommt es bei dem extremen Titelmissbrauch nicht mehr drauf an? Ein "einfacher" Professortitel reichte nicht:
Bernd W. gibt sich als "Universitätsprofessor Preston University (USA)" aus - unbedingt musste der Begriff "Universität" eingefügt werden.
An dieser Stelle weisen wir darauf hin, dass ausländische Professortitel, auch wenn die Prof-Titel echt sind, nicht ohne weiteres in Deutschland geführt werden dürfen. Herr Titelschwindler Bernd W. hat folgende Fehler gemacht:
1. hat er keine Genehmigung zur Führung eines ausländischen Professortitels beantragt, die er natürlich nie bekommen hätte.
Das ergibt einen Missbrauch einer ausländischen Hochschulbezeichnung.
2. Hat er den falschen Professortitel einfach eingedeutscht, was laut den Hochschulgesetzen der Länder untersagt ist.
Das ist ein Missbrauch inländischer Hochschulbezeichnungen.
Als wenn das nicht schon schlimm genug wäre, hat Herr Bernd W. noch seine Firmierung falsch gesetzt. Der eingetragene Kaufmann gibt vor, dass seine Einzelfirma "Ph. Dr. Wredenhagen business & education point (e.K.)" heißt. Das muss jedoch bezweifelt werden, da die Amtsgerichte für gewöhnlich eine Titelüberprüfung durchführen, wenn der Name so beantragt wird. Die Firma wird auf den Namen "business & education point (e.K.)" eingetragen sein.
Auf seiner Willkommensseite wird auch nicht mit falschen akademischen Weihen gespart:
"Grußwort des Ph. Dr. Wredenhagen
Ein herzliches Willkommen bei Ph. Dr. Wredenhagen business & education point (e.K.)!
Es ist eine alte Weisheit: Lernen ist wie Rudern gegen den Strom, hört man auf, treibt man zurück!
In unserer heutigen schnelllebigen Zeit veraltet auch das Wissen und jeder ist gut beraten, seine beruflichen Chancen durch ständige Weiterbildung zu erhöhen.
Durch die Einbindung in die internationale Organisation der Preston University ist es uns möglich, eine weltweite Verknüpfung von Managementwissen mit nationalen Standards anzubieten, die in dieser Form bisher nur von wenigen Bildungseinrichtungen praktiziert wird.
Wir informieren Sie gern über die Kurse und bieten Ihnen selbstverständlich auch eine individuelle Beratung an.
Wir würden uns freuen, von Ihnen zu hören!
Professor (USA) Wredenhagen, Ph. D."
Auf der gleichen Seite gibt sich jemand als "Kanzler der Preston University" aus:
"Grußwort des Kanzlers der PRESTON University
Liebe Freunde!
Herzlich willkommen auf dem weltweiten Campus der Preston University. Jedes unserer unverwechselbaren Lehrprogramme ist entwickelt worden, Sie zu befähigen, Ihre eigenen individuellen Ziele zu erreichen.
Sobald Sie sich bei Preston immatrikulieren lassen, begegnen Sie Studenten aus der ganzen Welt, die genau wie Sie ihre Träume verfolgen. In unserer heutigen konkurrenzorientierten Arbeitswelt ist der Erwerb eines hö- heren akademischen Grades der erste Schritt zu einer erfolgreichen Karriere. Verpassen Sie also nicht den Anschluss!
Ermöglichen Sie sich die Ausbildungsgrundlage und Einblicke in das Geschäftsleben, die das Tor zu Ihrer Zukunft öffnen werden. Ich bin mir sicher, Sie werden unsere Programme unter den best verfügbaren finden.
Dr. Jerry Haenisch
Kanzler"
Dass der Doktortitel dieses Herrn echt sein könnte, ist nicht zu erkennen.
Neben dem Titelmissbrauch (§ 132a StGB) kommen weitere mögliche Strafbarkeiten hinzu:
- Verstoß gegen das UWG (irreführende Werbung mit falschen Hochschultiteln)
- § 263 StGB Betrug, weil etwas versprochen wird, was nicht gehalten werden kann: ein anerkannter Hochschulabschluss der USA
- § 5 AkaGrG, Vermittlung ausländischer akademischer Grade, weil die hochschulrechtlichen Voraussetzungen am deutschen "Campus" nicht erfüllt sind, aber trotzdem Titel nach angeblich US-amerikanischem Recht ausgestellt werden.
§ 267 StGB (Urkundenfälschung) kann aufgrund eigener Aussagen des Einzelunternehmens nicht ausgeschlossen werden (im Profil):
Ph. Dr. WREDENHAGEN - BUSINESS & EDUCATION POINT (e.K.)
- befindet sich in Magdeburg, in der Bundesrepublik Deutschland, im Bundesland Sachsen-Anhalt
...
- ist ein Campus der weltweit tätigen Preston University und bietet ihre Programme und Abschlüsse an
Es ist unklar, ob die Firma "Ph. Dr. WREDENHAGEN - BUSINESS & EDUCATION POINT (e.K.)" die Diplome sogar selbst ausdruckt, was zusätzlich strafbar wäre.
"Ph. Dr. Wredenhagen - business & education point (e.K.) bietet die seltene Chance, in Magdeburg und Cheyenne gleichzeitig immatrikuliert zu sein."
heißt es, und:
"Welche Studienprogramme kann man in Magdeburg absolvieren?
Fernstudiengänge:
- Bachelor of Science in Finance (BSF)
- Bachelor of Business Administration (BBA)
- Master of Science in Finance (MSF)
- Master of Business Administration (MBA)
- Doctor of Philosophy Programme(Ph. D.)
Kombinationsprogramme:
- Master of Science in Waste Management (MSWM)
- Master of Science in Renewable Resources (MSRR)"
Wer gehört zum Lehrkörper von Ph. Dr. Wredenhagen - business & education point (e.K.)? Eine bescheidene Antwort:
"Der Lehrkörper setzt sich zusammen aus Professoren von angesehenen Universitäten, von Ph. Dr. Wredenhagen - business & education point (e.K.) selbst und auch aus Wirtschaftspartnern wie Managern und Anlageberatern."
Zitat:
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Die dort erworbenen Grade sind natürlich nicht führbar; eine solche Graduierungsofferte, von Deutschland aus, nach meinem Rechtempfinden nicht unproblematisch.
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Da haben Sie recht. Wer so auftritt, muss sich jedenfalls nicht über wettbewerbsrechtliche, zivil- und strafrechtliche Folgen wundern.
Vielen Dank für Ihren interessanten Hinweis!