Natürlich ..., Fr. Meyer, ...
... und Frau Meyer wird dann, weil die unbescholtene Frau Meyer Geschäfsbeziehungen zum Ausland hat, mit einer Betriebssonder oder Betriebsaußenprüfung/ Steuerfahdungsmaßnahme beglückt.
Frau Meyer stellt selbstverständlich - und nicht UMGEKEHRT - Rechnungen nebst Umsatzsteuer an den Auftraggeber aus (allein deswegen ist sie erkennbar Einzelkaufmann/-kauffrau) ... ! ... , die geprüft werden (können), sodaß Frau Meyer folgendes erleben werden wird (und zwar binnen allerkürzester Zeit):
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http://www.business-podium.com/board...ziehungen.html (Fragenkatalog zur Aufklärung grenzüberschreitender Beziehungen)
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http://www.business-podium.com/board...nachschau.html (Umsatzsteuer-Nachschau)
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http://www.business-podium.com/board...rfahndung.html (Checkliste zur Hausdurchsuchung durch die Steuerfahndung)
und - weil Frau Meyer nicht glaubhaft den Sitz der geschäftlichen Oberleitung des Auftraggebers im Ausland darlegen kann (
http://www.business-podium.com/board...erleitung.html (Sitz der geschäftlichen Oberleitung) ) - ein Ermittlungsverfahren nach §§ 377 AO erwarten darf. Perfekt, DARAUF hat Frau Meyer ihr ganzes Leben lang gewartet.
... ist auch nur der Anfang dessen, über was sich Fr. Meyer noch alles freuen darf ... Fragen Sie mal Fr. Zumwinkel ... !!!
@TGP, melden Sie sich kurz im Forum, wenn Sie die Beiträge unter den obigen Links gelesen und
verstanden haben, dann können wir über Ihr Vorhaben weiterdiskutieren.