Wieso würden
Sie (jene 80%) Geld nach Peru senden ? Sind wären doch nur Handelsvertreter ?!
Ansonsten haben Sie prinzipiell recht soweit es die steuerlichen Fragen betrifft. Dabei sollten die Rechnungen an die peruanische Gesellschaft, die möglicherweise nach dortigem Steuerrecht Betriebsausgaben darstellen, nicht aus Deutschland kommen ...
Steuerrechtlich kann es aber passieren, daß durch Sie als Handelsvertreter in Deutschland eine Betriebsstätte der peruanischen Gesellschaft ausgelöst wird, wenn Sie als "ständiger Vertreter" im Sinne von § 12 AO (Abgabenordnung) angesehen werden. Dies werden Sie dann, wenn Sie nur und ausschließlich für die peruanische Gesellschaft tätig sind und sonst für kein weiteres Unternehmen.
Dann wären alle Einnahmen zunächst einmal in Deutschland zu besteuern; sollte es ein DBA mit Peru geben, wäre dies bei der Besteuerung in Peru anzuwenden und die bereits in Deutschland gezahlte Steuer in Peru anzurechnen.