Wenn der Thread nun schon einmal wieder nach oben gerutscht ist, möchte ich hier einen Vorschlag machen, der gleichzeitig eine Frage ist:
Wäre es nicht besser, anstatt sich auf die Dienste von Anbietern, die sich auf Offshore-Firmengründungen spezialisiert haben, zu verlassen, einen Anwalt vor Ort (also in dem Land, wo die Offshore-Firma gegründet werden soll) mit der Gründung zu betrauen und diesen gleichzeitig zum "director" zu ernennen? Auf diese Weise hat die Firma eine Kontaktperson vor Ort, die nach den Gesetzen vieler Länder nicht einmal gerichtlich zur Auskunft gezwungen werden kann, wem die Firma gehört. Und gleichzeitig ist es unwahrscheinlich, dass der Name dieser Person in den schwarzen Listen der Finanzbehörden auftaucht, wie es bei den Namen vieler Personen der Fall sein dürfte, die von diesen Offshore-Gründungsagenturen als directors eingesetzt werden und die bei den Finanzbehörden somit sofort gewisse Verdachtsmomente erwecken würden. Für kriminelle Zwecke (außer ggf. Steuerhinterziehung und ähnliches) dürfte eine solche Konstellation zudem kaum geeignet sein, da ein seriöser Anwalt wohl kaum Anweisungen des shareholders befolgen würde, die augenscheinlich illegal sind (und somit dem Ruf und der Karriere des Anwaltes schaden könnten). Somit dürften auch potentielle Probleme mit lokalen Behörden (z.B. wegen Betrugsverdachts) und nicht nur mit den Behörden am Wohnsitz des shareholders unwahrscheinlicher werden.
Enthalten meine Überlegungen irgendeinen Denkfehler? Einmal abgesehen davon, dass die Dienste eines Anwaltes vor Ort wohl etwas kostenaufwändiger sein dürften als die Inanspruchnahme einer durchschnittlichen Gründungsagentur und man vielleicht auch die selbe Sprache sprechen sollte wie dieser, sehe ich keinerlei Nachteile dieser Vorgehensweise. Oder habe ich etwas übersehen?
viele Grüße
Stefan
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