Hier einmal grundlegende Informationen:
Rechtliche Informationen
Das Königreich Belgien gehört dem Rechtskreis Frankreichs an, d.h. dem „code civil“ oder „code napoléon“.
Unternehmensformen in Belgien
* Aktiengesellschaft (AG): société anonyme (SA) – naamloze vennootschap (NV)
Mindestkapital € 61.500, mindestens zwei Aktionäre
* Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH): société privée à responsabilité limitée (SPRL) – besloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid (BVBA)
Mindestkapital € 18.550, Einpersonen-GmbH (frz.: SPRLU) ist möglich
* Offene Handelsgesellschaft (OHG): société en nom collectif (SNC) – vennootschap onder Firma (VOF)
* Kommanditgesellschaft (KG): société en commandite simple (SCS) – commanditaire vennootschap (Comm.V)
* Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA): société en commandite par actions (SCA) – commanditaire vennootschap op aandelen (Comm.VA)
Mindestkapital € 61.500.
Vertreterrecht
Im Wesentlichen unterscheidet man in Belgien zwischen drei Kategorien von Absatzmittlern. Dies ist besonders für die Auflösung eines Vertretervertrages von großer Bedeutung. Eine dreimalige Befristung eines Vertrages führt normalerweise automatisch zu einem unbefristeten Vertrag. Daher sollte man bereits bei Abschluss des Vertrages einen vertrauten belgischen Rechtsanwalt zu Rate ziehen.
Konzessionär
Ein Konzessionär ist ein selbständiger Kaufmann (Vertragshändler), der im eigenen Namen und auf eigene Rechnung importiert und die Waren ausschließlich oder in einem bestimmten Gebiet vertreibt. Bei Vertragsauflösung seitens der vertretenden Firma sind mitunter hohe Entschädigungsansprüche gegeben.
Selbständiger Handelsvertreter
Ein selbständiger Handelsvertreter vermittelt Geschäfte auf Rechnung und im Namen des ausländischen Geschäftsherrn auf Provisionsbasis. Er ist ein ein selbständiger Kaufmann.
Handelsreisender
Der Handelsreisende ist zwar im Namen und für Rechnung der vertretenen ausländischen Firma tätig, ist jedoch deren Angestellter und kann demgemäß bei Vertragsauflösung unter Umständen hohe Abfindungsansprüche stellen.
Da der Vertreter im Zweifelsfall als Angestellter gilt, muss bei Übergabe der Vertretung besonders darauf geachtet werden, welchem Vertretungstyp der zukünftige Vertreter angehört, da er im Zweifelsfall als Angestellter gilt.
... Fortsetzung folgt
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