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Alt 11.03.2008, 18:53
indi indi ist offline
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Frage US-Gesellschaften zur Steuerminderung ??

Hallo,

wenn man eine US Corp. oder LLC offiziell (also auch für dt. Behörden) gegründet hat, ohne Strohmann, ohne Treuhänder, wie schwierig wäre es zu einem späteren Zeitpunkt (ca. 1 Jahr) sich steuermindernd wieder in D dem FA etwas zu entziehen?

Um es klarer zu sagen, weniger geht es mir um Steuerflucht als um Minderung. Vor allem um den Aufwand bei der Gründung zu minimieren, denn aus dem Bekannten- oder Familienkreis drängt sich nicht gerade jemand auf in die USA zu ziehen oder daß sich dort jemand vertrauensvoll Unbekanntes als Presidente zur Verfügung stellen wollte.

In das HR würde ich demnach keine Eintragung machen lassen, wenigstens eine Gewerbeanmeldung wären eh Pflichtlektüre, denke ich zumindest. Nebenbei fiele dann auch die Zwangs-Pflicht-Mitgliedschaft (dto. Gebühren) bei der IHK weg oder?

Ist es gegenüber dem dt. FA nach beschriebenem Zeitraum von ca. einem Jahr überhaupt möglich bzw. würde es anerkannt, wenn sich zu Versteuerndes verringerte (z.B. Corp. oder Holding als Zwischenver, -käufer) oder müßte man dann wirklich seine physische Präsenz im Ausland beweisen müssen?

Die Überschrift, fällt mir gerade auf, liegt etwas quer zum Thema. Etwas prägnanteres drängt sich mir gerade nicht auf und hoffe dennoch für eine Eingabe.

Beste Grüße.
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