well, acqua:
"... Ich habe zwar noch keine Erfahrungen mit US-Firmen ..."
in aller freundschaft - man merkt's
was sie mit "nicht in den usa erwirtschaftetem einkommen" auf die user loslassen - die steuerbefreiung nämlich - gilt AUSSCHLIESSLICH für llc-strukturen
corporations sind in den usa VOLL steuerpflichtig... wobei nicht auszuschliessen ist, dass aufgrund von DOPPELBESTEUERUNGSABKOMMEN im konkreten fall das erwirtschaftete steuersubstrat am ort besteuert wird, wo's auch herkommt
... sicher ist dies allerdings nicht... DIE dänische holdinggesellschaft, die ihre ch-verrechnungssteuer mit verweis auf ein entsprechendes dba zurückfordern wollte, hat vom höchsten ch-gericht ganz gewaltig einen auf den deckel bekommen... aber: that's another story!
einfach so losposten... lassen sie das besser sein... bringt nichts und sie lediglich in eine einstufung, die ihnen nicht angemessen ist
wohl bekomm's
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Creatrust Management AG Offshore Corporate Services