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Alt 13.03.2008, 10:59
indi indi ist offline
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Guten Morgen tropico, Aqua, ffbkdavid,
Zitat:
Zitat von tropico Beitrag anzeigen
... Ob man mit einer US-Gesellschaft steuerliche Verpflichtungen minimieren kann oder nicht, hängt vom Einzelfall ab.
...
Wie soll ein Fachmann aus spärlichen Informationen (siehe Eingangsposting) irgendetwas herauslesen können ?
Der Drang mich hier meiner geschäftlichen Absichten zu entleeren ist nicht so vorhanden, weil man ja nicht weiß, wer denn so alles hinter den Netzseiten steckt. Sie haben natürlich recht, ohne konkrete Informationen, die man auch diskret verpacken kann, geht es überhaupt nicht.

Mein Einzelfall sieht etwas deutlicher so aus, daß ich diesen bis nächsten Monat noch ein Gewerbe anmelden möchte/muß, ganz simpel angedacht ohne Rechtsform wie bspw. Gbr, GmbH, Ltd. o.ä. und diese nach meinem bisher bescheidenen Wissen im Laufe des Jahres in eine LLC oder Corp. umwandeln möchte. Ich stehe etwas unter Zeitdruck und ich muß gestehen, daß mir bis dato noch nie jemand anriet an eine US-Rechtsform zu denken.

Daß ich mich hierbei der dt. Gesetzgebung erstmal vollends ausliefere ist mir klar und es ist sehr unangenehm. Deswegen auch die initiale Fragestellung, ob diese strukturelle Veränderung in D speziell gegenüber dem FA auf größere Widerstände stoßen kann. Es ist ja nicht so, daß ich in D keine Steuern zahlen möchte, nur eben nicht in diesem exorbitantem Ausmaß und ebenso mit dem Gedanken spiele langfristig (frühestens ab 2010) die bis dahin hoffentlich weltweiten Geschäftstätigkeiten aus dem Ausland regeln kann. Wohn- und Betriebsstätte also nicht mehr in D.

Zitat:
Zitat von Aqua Beitrag anzeigen
... Wenn deine US-Firma in den USA keine Erträge erwirtschaftet, muss sie dort meines Wissens keine Steuern sondern nur feste jährliche Gebühren zahlen. Solange Du aber in Deutschland ansässig bist, ...... einen Treuhänder, der in den USA wohnt, als director deiner Firma zwischenzuschalten, ...
In Anbetracht des Obigen wäre die nächste Frage bzw. Ruf nach einem Steuerberater, der sich mit der US-Versteuerung auskennt (das kostet!), wenn eben nicht alle Abrechnungen, die hier in D getätigt sind, gemacht werden und solch einen muß man erstmal kennenlernen. Hier kenne ich noch keinen.

Vermutlich gelingt es nicht, sich mit einem Treuhänder in den USA das FA in D vom Leib zu halten, so las ich zumindest an anderer Stelle. Ich weiß noch nicht konkret, wie das Geschäftsvorhaben (Handel mit Kunst, Handwerklichem; Gebrauchtem) von Anfang an aufgeteilt werden kann, sodaß es hier keine Probleme gibt. Würde es auffallen, wenn parallel zur Gewerbeanmeldung in D gleichzeitig in den US eine LLC gegründet würde?

Beste Grüße.
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