Hallo!
Vielleicht hat jemand Erfahrung bei der Anmeldung einer Wortmarke. Ich fülle gerade das Anmeldeformular aus und in einem Eingabefeld (Feld 6) steht:
"
Wortmarke (in der vom Patent- und Markenamt verwendeten Druckschrift)"
Bezieht sich das
nur auf die schriftliche Darstellungsfähigkeit beim DPMA (bspw. haben die in D wahrscheinlich keine chinesischen Schriftzeichen, warum auch) und nicht auf das Wort
an sich, welches ich anmelden möchte? Oder wollen die hier wissen, ob ich das Wort direkt mit einer bestimmten Schriftart (bspw. Courier, Verdana, o.ä.) schützen lassen möchte, aber das müßte doch schon wieder eine Wort-/Bildmarke sein?
Im Merkblatt steht:
"
In Feld (6) muss angegeben werden, welche Form die angemeldete Marke hat.
Wortmarken (§ 7 MarkenV) sind Marken, die aus Wörtern, Buchstaben, Zahlen oder sonstigen Schriftzeichen bestehen, die sich mit der vom DPMA verwendeten üblichen Druckschrift darstellen lassen.
Bildmarken (§ 8 MarkenV) sind Bilder, Bildelemente oder Abbildungen (ohne Wortbestandteile).
Wort-/Bildmarken bestehen aus einer Kombination von Wort- und Bildbestandteilen, oder aus Wörtern, die grafisch gestaltet sind. Sie bilden einen Unterfall der Bildmarke."
Kann man das so verstehen, daß ich entweder nur das Wort angebe (Schriftart egal; Wortmarke) oder inkl. Schriftart (als Wort-/Bildmarke)? Das hieße doch jemand anderes könnte dasselbe Wort nur mit einer anderen Darstellungsart im Geschäftsverkehr benutzen?
Viele Grüße.