Aus dem Anfangsbeitrag:
Zitat:
Zitat von indi
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Ist es gegenüber dem dt. FA nach beschriebenem Zeitraum von ca. einem Jahr überhaupt möglich bzw. würde es anerkannt, wenn sich zu Versteuerndes verringerte (z.B. Corp. oder Holding als Zwischenver, -käufer) oder müßte man dann wirklich seine physische Präsenz im Ausland beweisen müssen?
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Nein es würde unter bestimmten Bedinungen nicht anerkannt, siehe
hier (Haftung Minimieren).
Beste Grüße.