Änderung zur "Regelung der Führung ausländischer Doktorgrade" der KMK v. 6. März 2008
Am 6. März 2008 fand in der Vertretung des Saarlandes in Berlin die 321. Plenarsitzung der Kultusministerkonferenz statt. Unter Andere wurde eine Neuregelung zur Führung ausländischer Doktorgrade beschlossen.
"Da es verschiedentlich zu Anzeigen wegen angeblich missbräuchlicher Führung von Doktorgraden gekommen ist, wird die Führung von ausländischen Doktorgraden neu geregelt:
Inhaber des Doktorgrades „Doctor of Philosophy“ – Abk.:“Ph.D“ von Universitäten der sog. Carnegie-Liste der Vereinigten Staaten von Amerika können anstelle der im Herkunftsland zugelassenen oder nachweislich allgemein üblichen Abkürzung die Abkürzung „Dr.“ jeweils ohne fachlichen Zusatz und Herkunftsbezeichnung führen.
Das Sekretariat der Kultusministerkonferenz wird beauftragt, hinsichtlich der Staaten, bei denen der Doktor-Titel ohne fachlichen Zusatz, jedoch mit Herkunftsbezeichnung geführt werden muss (Australien, Israel, Japan, Kanada, Russland), eine Liste von Hochschulen vorzulegen, bei denen analog verfahren werden kann." (Quelle: kmk.org/aktuell/home.htm [KMK - Aktuell], besucht am 14.03.2008)
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