Nun, grundsätzlich gilt, dass Ihre deutsche GmbH Beteiligungsausschüttungen steuerfrei vereinnahmen kann, bis auf 5%, die Ihnen als Betriebseinnahme draufgepackt werden. Die Beteiligungshöhe wirkt sich jedoch auch auf die Gewerbesteuer aus. Wenn Ihre GmbH dann an die Gesellschafter ausschüttet, wird noch, aber nicht mehr so lange, per Halbeinkünfteverfahren versteuert. Sie müssen für Ihren expliziten Fall durchrechnen, ob sich das rechnet, konkreter was sie, über welche Wege auch immer, an Körperschaftssteuer sparen können.
Es würde mich aber nicht wundern, wenn die hier ansässigen Experten für einen Fall wie Ihren schon eine formidable Lösung parat haben, da Asien<->DE Handelsgeschäfte nicht so selten sein dürften
Viel Erfolg!