Es ist ja interessant, welche Blüten dt. Beamtengehirne treiben und ich frage mich ernsthaft, wie noch geschädigter eine Weltwirtschaft werden kann:
http://www.business-podium.com/boards/53-post1.html
Aufgrund des kleinen Fragenkataloges aus meinem Anfangsbeitrag und dem Anspruch alles (Verweis s.o.: Fragenkatalog über Geschäftsbeziehungen im Ausland) wahrheitsgemäß zu beantworten - das sind ja schon nahezu intime Fragen - gibt es doch nur noch die Möglichkeit sich direkt und physisch ins außereuropäische Gründungsland zu begeben. Weder werden auf Lebenszeit dt. (europäische) Finanzbehörden ihre Schnüffelparagraphen kürzen oder aufweichen, noch ist das bspw. in den US zu erwarten.
Mit aller Bescheidenheit über betriebswirtschaftliche und rechtliche Kenntnisse, eine komplette geschäftliche Präsenz in den US bei größtenteils physischer Präsenz in D halte ich für unmöglich. Da wird die Ausgangsfrage über eine "
US-Geschäftsgründung zur hiesigen Steuerminderung" wahrhaftig obsolet.
Beste Grüße.