Rechtlicher Status des Fachwirts
Hallo,
ich versuche im Moment verzweifelt Informationen über den rechtlichen Status der Abschlussbezeichnung "Fachwirt" zu finden.
Bisher war ich der Meinung, dass der Titel Fachwirt nur von den Industrie und Handelskammern bzw. von den Handwerkskammern vergeben werden darf und den Status eines öffentlich rechtlichen Abschlusses hat.
Nun habe ich aber gesehen, dass zum Beispiel auch die REFA oder die DDA "Die Dialog Akademie" anscheinend private Abschlüsse als Fachwirt anbieten.
Meine Frage ist nun welchen rechtlichen Status der Fachwirt genießt. Was genau ist gemeint wenn im deutschen Recht von der Voraussetzung "Fachwirt" die Rede ist? Einem IHK/HWK Abschluss oder auch anderer Fortbildungen?
Danke schonmal im Voraus für die Beantwortung!
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