Überprüfung angeblicher Diplome
Zitat:
Zitat von ebi
Es handelt sich also vermutlich nicht um eine allgemeine "Führung" des vermutlich falschen Titels, sondern eher um gezielte Verwendung in diesem Einzelfall.
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Nein, ein reines "Imponiergehabe" kommt hier nicht in Betracht. Da der Titelträger eine Forderung gegen Sie geltend machen möchte, ist das schon eine Titelführung bzw. Verwendung inländischer akademischer Grade im Rechtsverkehr.
Mir ist ein Rechtsanwalt bekannt, der Diplom-Kriminologe ist (Abschluss an der Universität Hamburg). Dieser führt seinen Diplom-Abschluss natürlich zu Recht.
Zitat:
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Dennoch würde mich eine (einfache) Möglichkeit der Überprüfung interessieren.
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Sie könnten sich bei den Hochschulen erkundigen, ob besagter Herr dort sein Diplom in Kriminologie erworben hat:
- Universität Hamburg,
- Julius-Maximilians-Universität Würzburg,
- Universität Bern (School of Criminology, International Criminal Law and Psychology of Law, SCIP)
An einer der Universitäten sollte er bekannt sein.
