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Alt 26.03.2008, 22:23
Lucas Lucas ist offline
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Registriert seit: 26.03.2008
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Standard Limited im Verbund mit GmbH und Offshore

Zuerst einmal ein großes Lob an die Betreiber dieses Forums.
Es ist sachlich, informativ und regt zum Nachdenken an.

Nachdem ich nun viele Stunden hier verbracht habe, hoffe ich, daß meine
Fragen nicht allzuviel Kopfschütteln, Unmut und Gelächter auslösen.

Vorausschicken möchte ich noch, daß ich an einer Lösung interessiert bin bei
der ich ruhig schlafen kann was soviel bedeutet wie: Alles ist so gebaut,
daß bei einem GAU (grösster anzunehmender Unfall), also einer sich
verbeissenden deutschen Steuerfahndung ein Gericht zwar die Absicht
- legale Steuerverminderung - konstatieren kann, darüberhinaus aber keine
im Sinne der geltenden Gesetze strafbaren Handlungen feststellt.

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Ich berate Konzerne, vornehmlich in deutschsprachigen Europa, prinzipiell
erstreckt sich meine Tätigkeit aber auf die ganze Welt.

Mein Wohnsitz liegt nicht in Deutschland, ist aber derzeit in der EU.
Mit Deutschland gibt es ein DBA (Doppelbesteuerungsabkommen).

Ich verfüge in Deutschland über keinen in kaufmännischer Weise
eingerichteten Geschäftsbetrieb, kein Lager und keine Wohnung,
die von mir beziehbar wäre.

Gegenwärtig stelle ich mit meiner nicht in Deutschland ansässigen
GmbH die Abtretung von Lizenzgebühren, Leistungsschutzrechten und
Consulting an deutsche Firmen in Rechnung, die von internationalen
Konzernen beauftragt wurden. Meine aufwändigen Reisekosten werden
derzeit von den beauftregten Firmen beglichen.

Die Körperschaftssteuer, die meine GmbH auf Grund des erwirtschafteten
Überschusses zu tragen hat, entspricht deutschen Standards.
In anderen Worten: Sie ist dringend minderungsbedürftig.
Kreativität lohnt sich angeblich, deshalb habe ich auch dieses
herforragende Forum betreten und erlaube mir nun diesen Beitrag
zu stellen.

Aufgrund der hier vertretenen Ansichten kann ich mir derzeit folgendes
Modell zur legalen Steuerverminderung vorstellen.

1) Gründung einer englischen Ldt, möglicherweise auch mit der bereits
bestehenden EU-ansässigen GmbH als einer der Gesellschafter.
Diese Ltd. operiert nur in UK und offshore, sie eröffnet
keine Zweigstelle in einem anderen EU-Land.

2) Gründung einer zweiten Kapitalgesellschaft, unter Umständen als
Holding, in einer Region, für die zwar mit England ein DBA bestehen soll,
deren Sitz aber aus Sicht der bereits bestehenden GmbH offshore ist.

Honorar-Rechnungen (also Einnahmen), bisher ausgestellt durch die
existierende GmbH werden in Hinkunft, sofern es fiskalisch opportun
erscheint, von der englischen Ltd. gestellt.

Ausgaben können sowohl von der GmbH als auch von der Ltd. getragen
werden. Signifikante Überschüsse an Einnahmen werden von der Ltd. an
jene neue Kapitalgesellschaft übertragen, die aus Sicht der GmbH
offshore ist
.

Idealerweise sollte diese offshore Gesellschaft nicht oder nur geringfügig
besteuert sein.

Aus Sicht des englischen Steuerrechts sollte diese Vorgangsweise, soweit
ich das überhaupt richtig verstanden habe, unter bestimmten
Voraussetzungen toleriert werden.
Welche Voraussetzungen das sind - tja - da scheiden sich dummerweise die
Geister.

Einige (selbsternannte?) Experten sagen "Isle of Man", "Guernsey"
oder "Jersey", andere meinen, ausgerechnet diese Gebiete wären von so
einer Lösung ausgenommen, in Frage kommen die BVI und andere
Commonwealth-Jusrisdiktionen.

Der organisatorische und finanzielle Aufwand dieser Gesamt-Konstruktion,
also der Unterhalt, die Buchführung und die jährliche Erstellung je einer
Bilanz für die GmbH und für die Ldt., die Unterhaltskosten für die offshore
Kapitalgesellschaft (Holding ?) und was sonst noch anfallen mag, sollte
logischerweise in einem sinnvollen Verhältnis zur Steuerersparnis stehen.

Dividenden der drei Firmen an natürliche Personen müssen selbstverständlich
von diesen an ihrem Wohnsitz versteuert werden.

• Funktioniert das fiskalisch?

• Welche Gesellschaft darf sich bei welcher wie beteiligen, ohne dass das
schlanke Steuerminderungsschiff Wasser fasst und ins trudeln kommt?

• Kann man so eine Konstruktion jederzeit offenlegen?

• Dürfen die Gesellschaften im Verbund operieren?

• Oder müssen sie voneinander völlig unabhängig bleiben?

• Bin ich da auf einem peinlichen Holzweg?
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