Nachdem ich nun viele Stunden hier verbracht habe, hoffe ich, daß meine
Fragen nicht allzuviel Kopfschütteln, Unmut und Gelächter auslösen
_____ nö, mit sicherheit nicht
_____ im gegensatz zu (allzu) vielen postern, die 'mal eben kurz 'ne "grundsatzfrage" - möchte mich gerne richtung offshore bewegen, geht doch, oder? - stellen, geben sie genügend input, um eine "netto"-antwort (ohne ks, um und gel) erwarten zu dürfen 8-)
_____ ich frage, weil ihre folgenden bemerkungen, von einer gewissen warte aus betrachtet, nicht nachvollziehbar sind:
Die Körperschaftssteuer, die meine GmbH auf Grund des erwirtschafteten
Überschusses zu tragen hat, entspricht deutschen Standards.
In anderen Worten: Sie ist dringend minderungsbedürftig.
_____ zurück zur grundfrage... VON WELCHEM LAND reden sie, bitte
_____ in der schweiz beispielsweise sind doch ch-firmen, die nachweislich AUSSERHALB DES LANDES erträge erwirtschaften, steuerlich deutlich gegen inlandgesellschaften entlastet... zum mindesten erreicht die steuerliche belastung IN KEINSTER WEISE den von ihnen genannten "deutschen standard"
_____ wie halten sie's im übrigen mit der MEHRWERTSTEUER... bei auslandstätigkeit ihrer nichtbrd-gmbh entfällt doch eine solche... oder? - andererseits würde bei ihrem endkunden mwst auf dem "einkauf von leistungen" fällt - vielleicht äussert sich dazu ein brd-mwst-experte!
_____ sie verstehen - es fällt alles immer wieder auf die grundfrage zurück
Kreativität lohnt sich angeblich, deshalb habe ich auch dieses
herforragende Forum betreten und erlaube mir nun diesen Beitrag
zu stellen
_____ im wissen um ihre "kernwünsche" sollten sie - vor allem, da sie mit behörden konfrontiert sind 8-) - auf "kreative" konstrukte möglichst verzichten... es wird allgemein nicht sehr geschätzt, wenn getroffene lösungen durch ein umfangreiches aktenbeimerk erst erläutert werden müssen!
Aufgrund der hier vertretenen Ansichten kann ich mir derzeit folgendes
Modell zur legalen Steuerverminderung vorstellen.
1) Gründung einer englischen Ldt, möglicherweise auch mit der bereits
bestehenden EU-ansässigen GmbH als einer der Gesellschafter.
Diese Ltd. operiert nur in UK und offshore, sie eröffnet
keine Zweigstelle in einem anderen EU-Land
_____ also im hinblick auf die geplante "tätigkeit" als "intermediary" für offshorepartner würde ich dringend von der darstellung ihrer bestehenden nichtbrd-gmbh auf der liste der beteiligten warnen... was bringt ihnen im übrigen eine derartige konstruktion... querverbindung zu ihnen? - gewünscht? - zuweisung von gewinnanteilen im falle von ausschüttungen? - gewünscht? - wohl kaum!
2) Gründung einer zweiten Kapitalgesellschaft, unter Umständen als
Holding, in einer Region, für die zwar mit England ein DBA bestehen soll,
deren Sitz aber aus Sicht der bereits bestehenden GmbH offshore ist
_____ nochmals: was hat denn bitte die bereits bestehende gmbh mit einer allfälligen NEUEN lösung zu tun? - sie verweisen doch h i e r
Honorar-Rechnungen (also Einnahmen), bisher ausgestellt durch die
existierende GmbH werden in Hinkunft, sofern es fiskalisch opportun
erscheint, von der englischen Ltd. gestellt
_____ ..... selbst darauf hin, dass sie KUENFTIG nicht mehr über die nichtbrd-gmbh abrechnen möchten, sondern leistungen über eine uk-ltd "leiten" lassen würden... verstehe ich nicht!
Ausgaben können sowohl von der GmbH als auch von der Ltd. getragen
werden. Signifikante Überschüsse an Einnahmen werden von der Ltd. an
jene neue Kapitalgesellschaft übertragen, die aus Sicht der GmbH
offshore ist
_____ und wer ist - bitte - der WIRTSCHAFTLICH BERECHTIGTE an der offshorefirma... die bitte WELCHES KAPITAL einbringt (muss sie ja, sonst erhält sie doch wohl keine beteiligungsquote... oder?)
_____ sie benötigen eine MANAGEMENT COMPANY, die aufgrund der gesetzlichen möglichkeiten an DEREN SITZ in der lage ist, von einer lokalen ausgangslage aus leistungen zu erbringen und diese zu fakturieren... eine holdingfirma ist eine REINE beteiligungsgesellschaft, die eben gerade gemäss den entsprechenden steuergesetzen KEINE a k t i v e tätigkeit ausüben kann (darauf basiert ja deren steuerbefreiung... ihre beteiligungserträge müssen zwingend EINZIGE EINNAHMEQUELLE sein... und diese sind ja bereits bei der operativ tätigen firma besteuert worden - die mär von der steuerfreiheit von holdinggesellschaften ist also eigentlich ein klassisches ammenmärchen - da sind, bei internationalen konzernen, ganz ordentlich LOKAL abgaben angefallen... man muss sich also nicht für die steuerbefreiung von beteiligungserträgen schämen!!!)
_____ die UMSCHICHTUNG des IST-ZUSTANDES scheint mir grundsätzlich das grösste problem zu sein... as usual - zitat maurermeister mörtel: neubau vor umbau!
Aus Sicht des englischen Steuerrechts sollte diese Vorgangsweise, soweit
ich das überhaupt richtig verstanden habe, unter bestimmten
Voraussetzungen toleriert werden. Welche Voraussetzungen das sind - tja - da scheiden sich dummerweise die Geister.
_____ nö, da gibt es sehr wohl ganz exakte richtlinien von "hm revenue & customs", aufgrund welcher VERTRAGLICHER GRUNDLAGEN eine uk-limited als "intermediary for a third party service provider" agieren kann
Einige (selbsternannte?) Experten sagen "Isle of Man", "Guernsey"
oder "Jersey", andere meinen, ausgerechnet diese Gebiete wären von so
einer Lösung ausgenommen, in Frage kommen die BVI und andere
Commonwealth-Jusrisdiktionen
_____ also grundsätzlich ist offshore=offshore... ob's nun grenada, antigua, nevis oder bvi heisst... riechen tut's immer, punkt!
_____ gegen geruchsimmissionen hilft die ansiedelung von offshorepartikeln am unteren ende der skala... sonst könnten sie ja gleich von den bahamas aus nach deutschland reinfakturieren... mit entsprechenden auswirkungen! - oder?
Der organisatorische und finanzielle Aufwand dieser Gesamt-Konstruktion,
also der Unterhalt, die Buchführung und die jährliche Erstellung je einer
Bilanz für die GmbH und für die Ldt., die Unterhaltskosten für die offshore
Kapitalgesellschaft (Holding ?) und was sonst noch anfallen mag, sollte
logischerweise in einem sinnvollen Verhältnis zur Steuerersparnis stehen
_____ ja, richtig... wobei ich aufgrund der qualität ihrer darstellungen davon ausgehe, dass sie nicht glauben, für den preis eines gebraucht-vw's porsche fahren zu können!
Dividenden der drei Firmen an natürliche Personen müssen selbstverständlich
von diesen an ihrem Wohnsitz versteuert werden
_____ ja, natürlich - wobei auch hier nicht ganz verständlich ist, warum sie erst eine holdingfirma als EIGENTÜMERIN der operativen gesellschaften einsetzen möchten, um dann doch von "drei" firmen dividendenausschüttungen an "natürliche personen" vornehmen zu wollen/können?
sie sehen... auf einem "peinlichen holzweg" sind sie keineswegs... aber - wie eigentlich immer - ist ihr "fall" individuell... und da hilft der verweis auf wie sie's selbst nennen "selbsternannte kanalinselbvi-spezialisten" wenig
viel glück für die realisierung ihres schönen projektes
ffbkdavid@creatrustconsult.com
Creatrust Management AG Offshore Corporate Services