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Alt 11.04.2008, 03:19
tropico tropico ist offline
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... jetzt sitzt man schon in einem Steuerparadies und muß sich immer noch Stress mit Deutschland machen ....

Aber Spaß beiseite, potatoefish,

verstehe ich das richtig, daß Ihre Frau Mutter als Einzelkaufmann/-frau tätig ist und nicht über eine Kapitalgesellschaft ihre Unternehmung betreibt ?

Wenn Sie steuerliche Aspekte mit der Übernahme des Handelsgeschäfts verbinden wollen, sehe ich jetzt schon wenig Möglichkeiten, da in Deutschland immer entweder eine Betriebsstätte im steuerrechtlichen Sinne, ein ständiger Vertreter im Sinne der Abgabenordnung oder ein Warenlager (das wiederum eine Betriebsstätte auslöst) vorzufinden wäre, was weitergehende Überlegungen obsolet machen dürften.
In jeder mir bekannten Konstellation hätte Deutschland immer den vorrangigen Zugriff bei der Besteuerung, zumal es mit dem Caymans selbstverständlich kein Doppelbesteuerungsabkommen gibt.
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