Geschäftliche Oberleitung
Wenn ich alles richtig verstanden habe, ist maßgeblich in steuerrechtlicher Hinsicht, wo die täglichen Entscheidungen des Geschäftslebens getroffen werden (Tagesbetrieb). Die üblicherweise angebotenen Lösungen kranken idR daran, daß der eigentliche - deutsche - Geschäftsinhaber nach wie vor seinen Lebensmittelpunkt in D hat.
Ich möchte die obigen Ausführungen mal konkret anwenden:
1. Es wird von einem Online-Fachjournalisten ein juristisches Magazin herausgegeben, 1x monatlich mit Themen zu rechtlichen Problemen von Ausländern in Deutschland (Familiennachzug, Zugang zum Arbeitsmarkt usw.). Es ist werbefinanziert. Der Redakteur und der für die Technik verantwortliche IT-Fachmann wohnen in D.
Technisch wäre es sicher machbar, daß nur online erscheinende Magazin mit Sitz im UK erscheinen zu lassen. Man kann den Versand bestimmt über entsprechende Server erfolgen lassen. Es wäre ferner möglich, eine UK-Ltd zu gründen.
Solange aber die beiden ihren Lebensmittelpunkt in D beibehalten, liegt die geschäftliche Oberleitung im steuerlichen Sinne ebenfalls in D, egal, wie die Konstruktion der UK-Ltd im Einzelnen aussieht. Das kpl Einkommen wird in D versteuert. Richtig?
2. Diese Ausführungen würden auch gelten, wenn ein Freiberufler (Tätigkeit beim FA angezeigt) als selbständiger Referent mit Wohnsitz in D zu Vorträgen und Fortbildungen eingeladen wird oder diese selbst organisiert. Auch ihm würde eine UK-Ltd überhaupt nichts nutzen.
3. Anders sähe es aus, wenn Referent und Journalist ihren Lebernsmittelpunkt ins UK verlagern und die geschäftlichen Entscheidungen dort getroffen werden, selbst dann, wenn die Vorträge etcpp. nur in D stattfinden.
Auch wenn das Magazin und die Fortbildungen/Vorträge idR deutsches Recht betreffen, so ändert das nichts daran, daß die Entscheidungen des Tagesbetriebes im UK getroffen werden. Steuerpflicht dann im UK. Richtig?
4. Wenn bei Fallgestaltung 3 eine Repräsentanz als reine Kontaktstelle in D dient, etwa als telefonische Anlaufstelle, die Zusagen für eine Veranstaltung aber vom UK aus erfolgen, bleibt der Sitz der geschäftlichen Oberleitung im UK mit der Folge Steuerpflicht im UK. Sowas ist im Zeitalter moderner Kommunikationstechnik ja wohl möglich.
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