Wenn ich alles richtig verstanden habe, ist maßgeblich in steuerrechtlicher Hinsicht, wo die täglichen Entscheidungen des Geschäftslebens getroffen werden (Tagesbetrieb). Die üblicherweise angebotenen Lösungen kranken idR daran, daß der eigentliche - deutsche - Geschäftsinhaber nach wie vor seinen Lebensmittelpunkt in D hat
_____ nicht unbedingt - entscheidend ist: BÄCKER MIT LADEN UM DIE ECKE IN D UND PRODUKTEN MIT MEHL UND ANDEREM ZUBEHÖR VON DEUTSCHEN LIEFERANTEN =
NIX GUT
_____ HANDY-EBAY-HÄNDLER MIT BEZUG VON GERÄTEN DIREKT VOM D-GROSSISTEN/ANDEREN D-LIEFERANTEN UND VERKAUF NAHEZU AUSSCHLIESSLICH (DA IN DEUTSCHER SPRACHE AUF -WWW.EBAY.DE) AN DEUTSCHE ENDABNEHMER =
NIX GUT
_____ V E R S A N D BÄCKEREI MIT PRODUKTION VON STURZKIRSCHWÄLDER-SCHWARZTORTEN IN GHANA - ODER ALTERNATIV (UND ZUGEGEBENERMASSEN*** NAHELIEGENDER - VON GAZELLEN-SCHINKENWURST ODER GNU-KNACKERN AUS DER KÖNIGLICH-BAJUWARISCHEN HOFMETZGEREI IN SOTUMOLAWA-LAND =
CHANCE GUT, DA NACHWEISBAR (FRACHTBRIEFE, ZAHLUNGEN AUF AUSLANDSKONTO, WEBSEITE MIT FARBIGEN BILDCHEN VON PRODUKTIONSSTÄTTEN ETC.) WIRTSCHAFTLICHE TÄTIGKEIT AUSSERHALB D... UNGEACHTET DER TATSACHE, DASS DER HERR DES HAUSES AM TEGERNSEE RESIDIERT
_____ INTERNATIONALER ELEKTRONIKDEALER MIT NACHWEISLICH DURCHGEFÜHRTEN IMPORT AUS ASIEN ETC., VERKAUF ÜBER ONLINESHOP/EBAY ETC. =
CHANCE GUT -
PROBLEME MIT FEINVERTEILUNG IN D (FULLFILLMENT-AGENTUREN ARBEITEN UNTERSCHIEDLICH PROFESSIONELL!!!) MÖGLICH
Ich möchte die obigen Ausführungen mal konkret anwenden:
1. Es wird von einem Online-Fachjournalisten ein juristisches Magazin herausgegeben, 1x monatlich mit Themen zu rechtlichen Problemen von Ausländern in Deutschland (Familiennachzug, Zugang zum Arbeitsmarkt usw.). Es ist werbefinanziert. Der Redakteur und der für die Technik verantwortliche IT-Fachmann wohnen in D
_____ ZU DEUTSCHLASTIG =
CHANCE SCHLECHT
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DEUTSCHER REDAKTEUR
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DEUTSCHER "PRODUZENT" (IT-FACHMANN ETC.)
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DEUTSCHE THEMATIK
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DEUTSCHE KERNKUNDSCHAFT (sprachlich und thematisch so spezifisch auf den deutschen markt zugeschnitten, dass es wohl unmöglich sein dürfte, darzustellen, es handle sich um eine produktion für den internatiolen markt
Technisch wäre es sicher machbar, daß nur online erscheinende Magazin mit Sitz im UK erscheinen zu lassen. Man kann den Versand bestimmt über entsprechende Server erfolgen lassen. Es wäre ferner möglich, eine UK-Ltd zu gründen.
_____ ja, natürlich, dann muss aber zwingend jeder hinweis unterlassen auf d-redaktur/d-it-know-how/d-produktionsstätte des online-magazines
Solange aber die beiden ihren Lebensmittelpunkt in D beibehalten, liegt die geschäftliche Oberleitung im steuerlichen Sinne ebenfalls in D, egal, wie die Konstruktion der UK-Ltd im Einzelnen aussieht. Das kpl Einkommen wird in D versteuert. Richtig?
_____ nicht unbedingt... aber etwas waghalsig 8-)
2. Diese Ausführungen würden auch gelten, wenn ein Freiberufler (Tätigkeit beim FA angezeigt) als selbständiger Referent mit Wohnsitz in D zu Vorträgen und Fortbildungen eingeladen wird oder diese selbst organisiert. Auch ihm würde eine UK-Ltd überhaupt nichts nutzen.
_____ wenn's als FOLGEGESCHÄFT des erwähnten verlagsproduktes abläuft - siehe obige bemerkungen
3. Anders sähe es aus, wenn Referent und Journalist ihren Lebernsmittelpunkt ins UK verlagern und die geschäftlichen Entscheidungen dort getroffen werden, selbst dann, wenn die Vorträge etcpp. nur in D stattfinden.
_____ ja
Auch wenn das Magazin und die Fortbildungen/Vorträge idR deutsches Recht betreffen, so ändert das nichts daran, daß die Entscheidungen des Tagesbetriebes im UK getroffen werden. Steuerpflicht dann im UK. Richtig?
_____ ja
4. Wenn bei Fallgestaltung 3 eine Repräsentanz als reine Kontaktstelle in D dient, etwa als telefonische Anlaufstelle, die Zusagen für eine Veranstaltung aber vom UK aus erfolgen, bleibt der Sitz der geschäftlichen Oberleitung im UK mit der Folge Steuerpflicht im UK. Sowas ist im Zeitalter moderner Kommunikationstechnik ja wohl möglich.
_____ ja, grundsätzlich wohl schon so... aber entgelt für den repräsentanten muss in diesem fall - da in deutschland anfallend - in d versteuert werden (wird bei nutzung eines outsourcing-büroservices wohl von alleine so gehandhabt)
***** nicht als phantasieprodukt abhandeln... es gibt in mombasa eine "swiss bakery", die sehr wohl INS AUSLAND exportiert - ihre cremetörtchen sind im wahrsten sinne des wortes allererste sahne 8-)
wohl bekomm's
ffbkdavid@creatrustconsult.com
Creatrust Management AG Offshore Corporate Services