Dem ist nichts wesentliches hinzuzufügen, außer:
Zitat:
... 3. Anders sähe es aus, wenn Referent und Journalist ihren Lebernsmittelpunkt ins UK verlagern und die geschäftlichen Entscheidungen dort getroffen werden, selbst dann, wenn die Vorträge etcpp. nur in D stattfinden.
_____ ja ...
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In DIESEM Fall ist der Referent und Journalist gleichwohl mit seinen in Deutschland erwirtschafteten Einnahmen gegenüber dem deutschen Fiskus
beschränkt steuerpflichtig, könnte aber im Rahmen seiner (unbeschränkten) Steuerpflicht im UK die in Deutschland bereits besteuerten Einnahmen über das DBA UK-Deutschland im UK geltend machen ! Die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland wäre indessen entfallen.