ich wollt´s nicht als erster sagen ....
... so jedenfalls gehts nicht.
ffbkdavid hat mal wieder recht: die entscheidende Frage ist doch, wie wird seitens der Verantwortlichen der UK-Ltd. dieses/ Ihr Ansinnen betrachtet ? Eine kurze Kontrollmitteilung der Briten - HMR&C - nach EU-Recht an die deutsche Finanzverwaltung, ob denn eine Provisionszahlung zugunsten des deutschen Staatsbürgers als wirtschaftlich Berechtigter der xy-Offshorefirma auch ordentlich versteuert wurde, läßt den Vorgang zur deutschen Steuerfahndung bringen. Ihre Person ist doch (nach Ihren Worten) bei der UK-Ltd. bekannt, oder nicht ?
Sensibelchen sind bei den Vorgängen, das hier im Raume stehen (Steuerhinterziehung, Geldwäsche etc.) fehl am Platze.