keine wohnsitzänderung
Hallo, jetzt muss ich hier auch noch mal nachfragen:
Firma A (z.B. Deutschland/österreich) liefert eine Dienstleistung an Kunden weltweit (vorort). Dafür benötigt sie u. a. Humanressourcen (Hr. T.) die von Firma B (in BVI) verleast werden und durch Fa. A bezahlt.
Hr. T. hat in Deutschl/Öster. Einkünfte als Unternehmer (Firma C) die normal versteuert werden. Hr. T. hat seinen Wohnsitz in D/AT wo er allerdings nur ca. 90 tage im Jahr ist.
Wenn Hr. T. nun über eine IBC z.B. in Belize (ohne Verbindung zu Firma C) mit Firma B abrechnet, ist das wohl noch nicht einkommensteuerpflichtig solange das Geld in der IBC bleibt, richtig? Wird nun das Vermögen der IBC in bar abgehoben (debit card) ist dies wohl ähnlich als wenn die IBC das Geld auf den Aktienmärkten verspekuliert. Dadurch ist also nie eine Steuerpflicht entstanden, oder? Hr. T muss also nie seinen Wohnsitz ändern....
Danke für die Info
lg
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