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Alt 10.05.2008, 23:14
ffbkdavid ffbkdavid ist offline
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Beiträge: 529
Standard stimmt dieses rechenbeispiel?

kann ein fachmann in dieser illustren runde wohl kurz die beiden abrechnungsarten kurz kommentieren/bestätigen/in zweifel ziehen/ablehnen:


variante a
uk-firma OHNE VAT-NUMMER exportiert an deutschen grossisten MIT MWST-NR.
- einkaufsbetrag: 100,000.00 euro
- darauf an d-grenze 20% mwst: 20,000.00 euro
- einkaufskosten total somit: 120,000.00 euro
- grossist verkauft weiter an detaillisten
- verkaufspreis: 200,000.00 euro
- seine brd-mwst-abrechnung 20% auf verkaufspreisen: 40,000.00 euro
- brutto-rechnungsbeträge an SEINE kunden also: 240,000.00
- abzüglich bei import bezahlter vorsteuer: 20,000.00 euro
- abzüglich abzuliefernder mwst in brd: 40,000.00 euro
- abzüglich einkaufspreis: 100,000.00 euro
- b r u t t o g e w i n n des deals: 80,000.00 euro


variante b
uk-firma MIT VAT-NUMMER exportiert an deutschen grossisten MIT MWST-NR.
- einkaufsbetrag: 100,000.00 euro
- steuerbefreiter import
- einkaufskosten total somit: 100,000.00 euro
- grossist verkauft weiter an detaillisten
- verkaufspreis: 200,000.00 euro
- seine brd-mwst-abrechnung 20% auf verkaufspreisen: 40,000.00 euro
- brutto-rechnungsbeträge an SEINE kunden also: 240,000.00
- abzüglicher abzuliefernder wmst in brd: 40,000.00 euro
- abzüglich einkaufspreis: 100,000.00 euro
- b r u t t o g e w i n n des deals: 100,000.00 euro

a) zur einfacheren berechnung mwst-satz 20% anstatt 19% angenommen
b) handelsmarge zur einfacheren berechnung von 100% angenommen


wie gesagt - wenn die rechnung stimmt, fährt man OHNE eu-weit nutzbare mwst-steuernummer deutlich schlechter


wäre schön, eine diskussion in szene setzen zu können


ffbkdavid@creatrustconsult.com


Creatrust Management AG Offshore Corporate Services
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