kann ein fachmann in dieser illustren runde wohl kurz die beiden abrechnungsarten kurz kommentieren/bestätigen/in zweifel ziehen/ablehnen:
variante a
uk-firma OHNE VAT-NUMMER exportiert an deutschen grossisten MIT MWST-NR.
- einkaufsbetrag: 100,000.00 euro
- darauf an d-grenze 20% mwst: 20,000.00 euro
- einkaufskosten total somit: 120,000.00 euro
- grossist verkauft weiter an detaillisten
- verkaufspreis: 200,000.00 euro
- seine brd-mwst-abrechnung 20% auf verkaufspreisen: 40,000.00 euro
- brutto-rechnungsbeträge an SEINE kunden also: 240,000.00
- abzüglich bei import bezahlter vorsteuer: 20,000.00 euro
- abzüglich abzuliefernder mwst in brd: 40,000.00 euro
- abzüglich einkaufspreis: 100,000.00 euro
- b r u t t o g e w i n n des deals: 80,000.00 euro
variante b
uk-firma MIT VAT-NUMMER exportiert an deutschen grossisten MIT MWST-NR.
- einkaufsbetrag: 100,000.00 euro
- steuerbefreiter import
- einkaufskosten total somit: 100,000.00 euro
- grossist verkauft weiter an detaillisten
- verkaufspreis: 200,000.00 euro
- seine brd-mwst-abrechnung 20% auf verkaufspreisen: 40,000.00 euro
- brutto-rechnungsbeträge an SEINE kunden also: 240,000.00
- abzüglicher abzuliefernder wmst in brd: 40,000.00 euro
- abzüglich einkaufspreis: 100,000.00 euro
- b r u t t o g e w i n n des deals: 100,000.00 euro
a) zur einfacheren berechnung mwst-satz 20% anstatt 19% angenommen
b) handelsmarge zur einfacheren berechnung von 100% angenommen
wie gesagt - wenn die rechnung stimmt, fährt man OHNE eu-weit nutzbare mwst-steuernummer deutlich schlechter
wäre schön, eine diskussion in szene setzen zu können
ffbkdavid@creatrustconsult.com
Creatrust Management AG Offshore Corporate Services