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Alt 03.06.2008, 00:23
McNamara McNamara ist offline
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Standard nichtakademische Masterabschlüsse und deren Titelführung

Zitat:
Zitat von Stieger Beitrag anzeigen
Mit Abschlüssen der WWEDU studieren unseres Wissens nach Absolventen in GB und den USA, Italien und Ungarn weiter, nur in Deutschland gibt es nachweislich Probleme.
Das ist totaler Quatsch! Was sollen die Absolventen denn "weiterstudieren"? Die Promotion wird damit wohl kaum gemeint sein und einen nichtkonsekutiven Master, für den man kein Grundstudium braucht, kann man auch ohne wwedu-Abschluss absolvieren.

Mir ist nach allen Prüfungen keine Universität untergekommen, die ein "Weiterstudieren" ermöglicht - was auch immer damit gemeint sein soll. Eine Promotion ist nach einem wwedu-Abschluss ausdrücklich nicht möglich, weil dies schon in Österreich unmöglich ist.

Zitat:
Neben dem deutschen Landesrecht ist auch europäisches Gemeinschaftsrecht beachtlich und so haben wir nunmehr ein Gutachten eines renommierten Professors für Europarecht (der in den WWEDU-Lehrgängen nicht vorträgt und in keinem Auftragsverhältnis zur WWEDU steht) vorliegen, das nach 22 Seiten zum eindeutigen Ergebnis kommt: „Deutsche Absolventen eines Lehrganges universitären Charakters sind nach Gemeinschaftsrecht berechtigt, den in Österreich verliehenen akademischen Grad in Deutschland zu führen“.
Es wird immer bunter - kein Professor für Europarecht kann bestimmen, dass nichtakademische Mastergrade angeblich in Deutschland geführt werden dürfen, was nachweislich nicht stimmt. Ein solches "Gemeinschaftsrecht" gibt es nicht, weil die wwedu-Abschlüsse zwar akademischen Graden ähneln, aber nicht wirklich akademisch sind - auch nicht nach österreichischem Recht.

Problematik:
Das Problem liegt bereits im Herkunftsland, denn schon in Österreich sind nichtuniversitäre Masterabschlüsse nicht mit akademischen Abschlüssen gleichzusetzen.
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McNamara
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