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Alt 13.06.2008, 11:01
nhester nhester ist offline
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Registriert seit: 12.06.2008
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Hallo,

haben Sie zunächst vielen Dank für Ihre Einschätzung. Ich bin kein Jurist aber im Hinblick auf die angebliche stellvertretende Erklärung meines Vaters ging es ganz ähnlich. Abgesehen davon, dass ich ihm nicht zutrauen würde, dass er so eine Erklärung wirklich abgegeben haben würde, welchen Sinn hätte so eine Einbürgerung unter Vorbehalt? Die Gültigkeit einer sochen Erklärung wäre nach meinem Empfinden ebenso fraglich, das käme ja einer partiellen Entmündigung gleich. Da mein Vater Jurist war, kann es natürlich sein, dass er diesen Widerspruch und die mögliche Unwirksamkeit damals erkannt hat und deshalb proforma erklärt hat, aber das ist Spekulation.

Ich vermute eher, dass es sich bei diesem Prozedere um das Werk von nicht ausreichend qualifizierten Verwaltungsbeamten der involvierten Einwohnermeldeämter handelt. Daher werde ich zum einen eine Kopie dieser damaligen Erklärung schicken lassen und zum andern Ihrer Argumentation folgend in Richtung Unwirksamkeit argumentieren.

Besten Dank!
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