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Alt 14.08.2006, 14:19
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Standard Urteile zur UK-Ltd.

Sehr geehrte Leser,

nachfolgend werden bedeutsame Urteile deutscher Gerichte zur UK-Ltd. veröffentlicht.
Sofern Sie ebenfalls interessante Urteile zu diesem Thema haben, können Sie mir diese gerne zwecks Veröffentlichung übersenden.


OLG München, Beschl. v. 04.05.2006 - 31 Wx 023/06

Leitsatz:

Jedenfalls bei Personenidentität zwischen dem Geschäftsführer einer Private Limited Company und dem ständigem Vertreter von deren Zweigniederlassung in Deutschland ist die Eintragungsfähigkeit einer Befreiung des ständigen Vertreters von den Beschränkungen des § 181 BGB zu verneinen. (Amtlicher Leitsatz)


Thüringer OLG, Beschl. v. 9.3.2006 - 6 W 693/05

Leitsatz:

1. Daraus, dass § 13g Abs. 2 S. 2 HGB nicht auf § 8 Abs. 3 S. 1 GmbHG (i.V.m. § 6 Abs. 2 S. 3 und 4 GmbHG) verweist, folgt nicht, das Registergericht dürfe ein ihm bekannt gewordenes, gegen den Geschäftsführer der zur Eintragung angemeldeten Limited-Zweigniederlassung gerichtetes Gewerbeverbot nicht bei der Entscheidung über das Vorliegen der Eintragungsvoraussetzungen berücksichtigen.

2. Auch wenn das für die Gesellschaft maßgebliche Recht keine besonderen Anforderungen an die Person des geschäftsführenden Organs stellt, kann ohne Widerspruch zur 11. (Zweigniederlassungs-)Richtlinie wegen eines im Inland ggü. gegen den alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer (director) der Gesellschaft verhängten Gewerbeverbots die Eintragung einer Zweigniederlassung verweigert werden (a.A. OLG Oldenburg v. 28.5.2001 – 5 W 71/01, GmbHR 2002, 29).


Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschl. v. 21.02.2006 - I-3 Wx 210/05

Leitsatz:

1. Für die Eintragung der Zweigniederlassung einer englischen „public limited company” in das Handelsregister ist die Vorlage eines Gesellschafterbeschlusses über die Gründung der Zweigniederlassung nicht erforderlich; damit kann das Registergericht auch nicht verlangen, dass ein solcher Beschluss vom „secretary” der Gesellschaft bestätigt wird.

2. In das Register ist nur der Gegenstand der Zweigniederlassung einzutragen, der hinreichend konkretisiert und individualisiert sein muss.

3. Das Registergericht ist nicht befugt zu überprüfen, ob die angemeldete Tätigkeit der Zweigniederlassung vom Gegenstand des Unternehmens umfasst ist.



OLG Celle, Beschl. v. 14.4.2005 - 9 W 14/05

Leitsatz:

1. Die organschaftliche Vertretungsmacht der Geschäftsführer einer Zweigniederlassung einer englischen Limited richtet sich nach englischem Recht, da für diese Frage das Gesellschaftsstatut maßgeblich ist. Als Vorschrift des deutschen Rechts ist auch § 181 BGB daher nicht anwendbar, sodass das Organ einer englischen Gesellschaft von diesen Beschränkungen auch nicht befreit werden kann.
2. Die Eintragung der Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB kann lediglich insofern erwogen werden, als das englische Gesellschaftsrecht vergleichbare Einschränkungen der Vertretungskompetenz enthält. Das ist jedenfalls nicht der Fall, wenn das besondere Informationsverfahren einzuhalten ist, das in Klausel 85 der Standardsatzung in Table A zum companies act 1985 fixiert ist.

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