Einzelnen Beitrag anzeigen
  #3 (permalink)  
Alt 14.07.2008, 11:38
tropico tropico ist gerade online
Moderator
 
Registriert seit: 24.03.2006
Ort: Belize City
Beiträge: 1.006
tropico eine Nachricht über Skype™ schicken
Standard

Zitat:
Zitat von hoppski Beitrag anzeigen
... kann die deutsche firma das problemlos absetzen...? gibt es da probleme? ...
Naja, die Probleme für eine deutsche Firma treten immer dann auf, wenn das Finanzamt nicht den Grund für eine Betriebsausgabe erkennen kann bzw. nicht erkennen kann, daß einer Betriebsausgabe eine prüffähige, nachvollziehbare/ erkennbare Gegenleistung zugrunde liegt. Dies wird regelmäßig bei Provisionszahlungen ins Ausland vermutet.

In Ihrem Fall scheint es doch so zu sein, daß Sie - im weitesten Sinne - handwerkliche Leistungen erbringen, die auch förmlich von einem Auftraggeber abgenommen werden können.
Wenn insoweit die Offshorefirma eigenes Personal beschäftigt und hierfür eine Rechnung stellt, ist das zunächst nichts ungewöhnliches.

Allerdings kann das Finanzamt von dem Auftraggeber verlangen, die Empfänger der Betriebsausgabe zu benennen. Hierzu finden mehr hier: http://www.business-podium.com/board...ziehungen.html (Fragenkatalog zur Aufklärung grenzüberschreitender Beziehungen)

Ob es allerdings zu dieser Fragenorgie kommen wird, kann ich von hier aus nicht beurteilen; die Wahrscheinlichkeit ist dann immer gering, wenn ein deutsches Unternehmen üblicherweise Zahlungen ins Ausland für Subunternehmer- oder ähnliche Leistungen tätigt.
Mit Zitat antworten