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Alt 14.07.2008, 18:53
tropico tropico ist offline
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Standard US-Corporation und ihre Milliarden ...

US-Corporations und ihre Milliarden ...

Es gibt ja auf dem Markt der Firmengründungen Kuriositäten, die jeder Beschreibung spotten. Ein Paradebeispiel ist der Handel und die Gründung/ Bewerbung von US-Corporations.

Ein nicht unbekannter Anbieter von US-Corporations war sich nicht zu schade, andernorts im Zusammenhang mit der deutschen Abgeltungssteuer (ab 2009) und dem 1%igem Wesentlichkeitsmerkmal der "Steuerfreiheit" folgendes zu publizieren:

Zitat:
" ..., dass bei einer Beteiligung von 1% bereits eine wesentliche Beteiligung vorliegt und man den Erlös von seinen Aktien voll versteuern muss.

Das ganze ist aber eine Frage der Relativität von Aktienerlös zu Größe der Corporation. Wenn man z.B. Aktien für $1 Million verkauft, die Corporation aber ein Aktienkapital von nur $100 Millionen hat, ist man an der 1% Grenze und kann Hallo zum Finanzamt sagen. Wenn man aber dasselbe mit einer $200 Millionen Corporation macht, ist der Verkaufserlös steuerfrei und man könnte sogar noch mehr Aktien verkaufen. Die Sache ist nichts als eine Rechenaufgabe. ..."
Selten genug kann man einen solchen SCHWACHSINN lesen, wenn es um einen steuerlichen/ steuerrechtlichen Bezug zu Deutschland geht (naja, Tumbe Yankees ...).

Diese Aussage läßt völlig die geltende Rechtslage in Deutschland, aber auch in einer Reihe von weiteren EU-Staaten außer acht, denn gerade in Deutschland kommt es mitnichten darauf, auf welche Höhe sich das angebliche Aktienkapital beläuft. Entscheidend ist vor dem Eingangs dargestellten Hintergrund die BETRIEBWIRTSCHAFTLICHE Bewertung des Unternehmens, was selbstredend steuerrechtliche Relevanz hat, wobei insoweit noch ergänzend das Bewertungsgesetz (BewG) herangezogen wird.

Ist also auf dem Papier eine milliardenschwere US-Corporation vorhanden, so kann der Wert der Aktien gleich Null sein, ein Verkauf wertloser Anteile an einen arglosen Investor sogar wegen Kapitalanlagebetrug in Deutschland strafbar sein.
Steuerliche Vergünstigungen hierdurch - also durch die Veräußerung wertloser Aktien - herbeiführen zu wollen, ist lächerlich, was durch die nachfolgenden, betriebswirtschaftlich (und nach der ständigen Rspr. des BFH/ des BGH sowie der deutschen Obergerichte) anerkannten Grundsätze der Unternehmensbewertung aufgezeigt werden soll:

Die Unternehmensbewertung stellt eines der zentralen Probleme der Betriebswirtschaftslehre dar und beschäftigt seit langem Forschung und Praxis. Insbesondere durch die zahlreichen Unternehmenszusammenschlüsse in den letzten Jahren sowie die Diskussion um eine stärker an den Interessen der Eigentümer auszurichtende Unternehmenspolitik (Schlagwörter: "shareholder value", "wertorientierte Unterehmenssteuerung"; usw.) bzw. deren Umsetzung - mit Hilfe kapitalmarkt-orientierter Bewertung - hat dieser Problembereich zuletzt wieder an Aktualität bzw. auch Brisanz gewonnen.

Zu den relevanten Kenngrößen, die analytisch erfasst, berechnet, berücksichtigt und schließlich analysiert und bewertet werden müssen, zählen u.a.:

* EBIT/NOPLAT
* Operating Income
* entity DCF analysis/approaches/models
* real, nominal CF & DR
* free CF
* ROIC-/ROIE-forecasts
* spread
* VBM
* WACC
* economic profit models
* quality of P/E ratio
* macroeconomic variables like GDP; etc.


Durch die Kombination von verschiedenen, jeweils der Situation angepassten, Verfahren wird eine Basis für eine Bandbreite an Wertindikationen, anhand dieser in die eigentlichen Bewertungskriterien eingetreten werden kann, geliefert.
Jahresabschlüsse, Organisation und Unternehmensstruktur fließen ebenso in die Analyse mit ein, wie externe Daten, z.B. Marktentwicklungen und Trends.
Sehr verbreitet ist z. B. die Berechnung nach dem Ertragswertverfahren bzw. nach dem Discounted Cash-Flow (DCF) Verfahren.

Ein Bewertungsverfahren, das den "einen garantierten" Wert eines Unternehmens zuverlässig ermittelt, gibt es nicht. Der Unternehmenswert kann nur durch die Berücksichtigung und die Bewertung der im individuellen Fall unterschiedlichen wertmitbestimmenden Faktoren, sowie unter Einbeziehung des Bewertungszieles nachvollziehbar, ermittelt werden.

* Daher kann ein durch eine Bewertung ermittelter Unternehmenswert immer nur plausibler Anhaltspunkt für seine mögliche Realisierung am Markt sein.
* Weiterhin ist es erforderlich, daß die Bewertung auch mit dem notwendigen Praxisbezug erfolgt, also daß praxisorientierte, tatsächlich realisierbare Unternehmenswerte ermittelt werden.
* Eine wesentliche Bewertungsgrundlage bildet zudem ein aussagefähiger Geschäftsplan für das laufende und drei bis fünf Folgejahre.


Die geläufigsten Bewertungsverfahren im Überblick

Ertragswertverfahren
Die Ertragswertmethode nach IDW-Standard (Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland) basiert auf den historische Ertragszahlen. Dieses Verfahren wird häufig angewandt. In der Rechtsprechung wird dabei anerkannt, daß es die sogenannten 'Grundsätze ordnungsgemäßer Unternehmensbewertung' (GoU) erfüllt.

Discounted Cash Flow Methode
Das DCF-Verfahren berücksichtigt zusätzlich zu dem oben ermittelten Ertragswert die Zahlungsströme durch diskontierte, zukünftige, projektierte Ertragszahlen mit entsprechenden Korrekturen der Betriebsergebnisse. Bei dieser Wertermittlung spielen insbesondere die künftigen Risiken und Chancen des Unternehmens auf den von ihm besetzten Märkten sowie die Managementqualität eine große Rolle - eine intensive Beschäftigung mit Markt, Branche und Wettbewerb ist erforderlich.

Substanzwertverfahren
Das Substanzwertverfahren will die Kosten ermitteln, die entstehen würden, wenn man den Betrieb auf der 'grünen Wiese' im gegenwärtigen Zustand neu errichten wollte. Nettosubstanzwert-Ermittlung: Eigenkapital als Überschuss, bereinigte Aktiva./.Verbindlichkeiten

Mittelwertverfahren
Das Mittelwertverfahren versucht nun, aus den sehr unterschiedlichen Ergebnissen aus Substanz- und Ertragswertverfahren einen Mittelwert zu bilden, indem Substanzwert und Ertragswert mit einer Gewichtung versehen und dann erst zum Unternehmenswert addiert werden.

EBIT - Multiples Verfahren
Die Markt- und vergleichsorientierten Gewinnmultiplikatorenverfahren werden häufig verwendet. Bei diesen Verfahren wird der EBIT - das 'nachhaltig erzielbare Betriebsergebnis' mit Multiplikatoren multipliziert. Die Höhe des jeweiligen Multiplikators bemisst sich dabei an Branchenrisiken, Zyklenanfälligkeiten und Stellung des Unternehmens in seinem Markt.

Börsenwertverfahren
Bei (Börsen-) Vergleichswert-Verfahren wird ermittelt, wie die Konkurrenzunternehmen am Markt bewertet werden. Ermittlung von Multiplikatoren, die auf das zu erwerbende oder zu veräußernde Unternehmen übertragen werden (z.B. PER, CFR, P/S). Wegen der mangelnden Verfügbarkeit von ausreichendem Zahlenmaterial, werden diese Verfahren nur sehr selten angewandt.

Transaktionswertverfahren
Anwendung von Bewertungsmaßstäben, die aufgrund von veröffentlichten Transaktionen ermittelt werden können. Wegen der mangelnden Verfügbarkeit von ausreichendem Zahlenmaterial, werden diese Verfahren ebenfalls nur sehr selten angewandt.

Liquidationswert-Ermittlung
Hier wird unterstellt, dass das Unternehmen aufgegeben wird. In diesem Fall wird geschätzt, welche Verkaufserlöse die Wirtschaftsgüter erzielen könnten, wenn sie einzeln verkauft werden. Die Summe dieser geschätz*ten Verkaufserlöse stellt dann den Liquidationserlös dar.

Verfahren nach der Kapitaldienstgrenze
Dieses in der Praxis entwickelte Verfahren ermittelt zunächst den maximal tragfähigen, zusätzlichen Kapitaldienst.

Stuttgarter Verfahren
Das Stuttgarter Verfahren ist ein Verfahren zur Bewertung nichtnotierter Anteile an Kapitalgesellschaften nach dem Bewertungsgesetz (BewG). Die Bestimmung besagt lediglich, daß der Wert dann, wenn er nicht aus Verkäufen abgeleitet werden kann, zu schätzen ist. Das Stuttgarter Verfahren hat diese Bestimmung konkretisiert, insbesondere auf der Grundlage der Berücksichtigung sowohl des Vermögenswertes als auch des Ertragswertes.

Einschränkungen bei allen Verfahren
Ungenauigkeiten von Zukunftsdaten zu Umsatzerlösen, Erträgen und Verzinsungen, eingeschränkte Beschaffungsmöglichkeiten von Markt-Vergleichsdaten, Sachwertermittlung ohne Realisierungsbeweis, Annahmen und Schätzungen belasten die Genauigkeit des Ergebnisses. Das Ergebnis einer Unternehmensbewertung kann also nur die Richtung, die Bandbreite angeben, innerhalb deren sich der endgültige Kaufpreis bewegen sollte.

Unterschiedliche Ergebnisse bei den Verfahren
Je nach Zielsetzung und Bewertungsmethode lassen sich erhebliche Bewertungsunterschiede aufzeigen. So kann bei ein und demselben mittelständischen Unternehmen mit einem Jahresgewinn von etwa 800.000 Euro das 'Stuttgarter Verfahren' z.B. einen Unternehmenswert von 3,4 Mill. Euro ergeben, nach der 'Mittelwertmethode' ein Wert von 5,3 Mill. Euro und nach der 'Ertragsmethode' einer von 9,1 Mill. Euro.


Schlußendlich zeigt dies doch auf, daß ein "amerikanisches Zahlenspiel" nichts als Augenwischerei ist. Wenn nunmehr ein Hilfsjurist auf den Gedanken käme zu sagen, naja, wenn doch jemand für wertlose Aktien eine hohe Summe bezahlt, ist das doch sein Problem. Richtig, aber steuerrechtlich ist dies dann "Liebhaberei", aus der man keinerlei steuerliche Vergünstigungen herbeiführen kann !!!!!

Insoweit mögen sich unsere Leser einmal die Zahlen unter der nachfolgenden Internetadresse auf der Zunge zergehen lassen:

-http://www.uscorporation.com/reservecorpger.htm

Geändert von tropico (20.07.2008 um 11:04 Uhr).
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