Soweit, so gut (oder auch nicht ...)
Sie schreiben:
Zitat:
|
... Der Firmensitz liegt auf Zypern und wird auch dort verwaltet ...
|
Die Verwaltung haben Sie aber in Ihrer bisherigen Kostenaufstellung nicht erwähnt. Was haben Sie denn für eine individuelle Geschäftsadresse mit allen Tatsächlichkeitsmerkmalen als Bugdet vorgesehen ?
Wenn Sie auf Zypern die steuerrechtlich notwendigen Tatsächlichkeitsmerkmale nicht vorhalten können, braucht Ihnen das Finanzamt gar nichts zu beweisen, sondern unterstellt (!!!!), daß Sie der wirtschaftlich Berechtigte der zypriotischen Firma sind und damit wird weiter unterstellt, daß sich der Sitz der geschäftlichen Oberleitung und damit eine Betriebsstätte im steuerrechtlichen Sinne in Deutschland befindet, was für Sie zum deutschen Körperschaftssteuersatz führt.
Die gesetzlichen Möglichkeiten des Finanzamtes sind in der Abgabenordnung (AO) und dem Körperschaftssteuergesetz (KStG) sowie im Einkommenssteuergesetz (EStG) geregelt.
SIE müßten hingegen BEWEISEN, daß Sie nicht der wirtschaftlich Berechtigte an der zypriotischen Firma sind. Suchen Sie einmal hier im Forum zu "Tatsächlichkeitsmerkmale" und "Sitz der geschäftlichen Oberleitung" sowie "Beweislastumkehr" aber auch zu "IZA".
Meist alles zu finden im Forum "Steuerliche Themen aus aller Welt".
Sodann werden Sie feststellen, daß Ihr Vorhaben so nicht oder gar nicht funtkioniert.