ja, dieses ammenmärchen begleitet uns nahezu wöchentlich... seit die schweiz die haager vereinbarung bezüglich von trusts ratifiziert hat und das land somit angelsächsischem recht nähergekommen ist 8-) sogar wie nie zuvor
der kerninhalt der geschichte ist immer der gleiche... da wird kunden versprochen, mit der "übertragung" von vermögenswerten auf stiftungen (oder trusts, um "beim thema" zu bleiben) sei "man" seine steuerfolgen ein für allemal los - pustekuchen, derartige konstrukte mögen gut sein
a) für die ERHALTUNG von familienvermögen (vermeidung der streuung von aktienbesitz von familienfirmen beispielsweise)
b) für die gestaltung der erbfolge
und andere, eher administrative/rechtliche belange... steuerlich heisst es "aufgepasst" - der herr aus hessen/nordrhein-westfalen, der die früchte seiner lebensarbeit in eine liechtensteinische stiftung überführen liess, war jedenfalls seeeehr überrascht, vom zuständigen finanzamt eine rechnung für "kapitalgewinn aus verkauf von vermögenswerten von einer iuristischen person an eine andere" zu erhalten... und offensichtlich in nicht zu knapper höhe 8-)
stiftung ist eben nicht stiftung... und trust nicht trust - liechtensteinische stiftungen sind VOLLAKTIVE IURISTISCHE PERSONEN, TRUSTS nach ANGELSÄCHSISCHEM RECHT "lediglich" vertragliche vereinbarungen bezüglich der rechte an vermögenswerten von einer person auf einen treuhänder (trustee) - ist in der realität nicht so einfach wie hier dargestellt... auf was wert gelegt werden MUSS: DIE CHOSE IST SO EINFACH NICHT!!!
und - damit zum kern/schlussatz ihrer ausführungen: AUSSCHÜTTUNGEN aus vermögen jedwelcher art an einen BEGÜNSTIGTEN sind VON DIESEM immer zu versteuern... das mit der steuerbefreiten antillen-stiftung mag seine richtigkeit haben (wir bieten ausschliesslich produkte in ländern an, in denen wir auch aktiv sind und deren gesetze wir intensiv kennen... vor allem deren laufende veränderung 8-) - steht hier aber letztendlich nicht zur diskussion... wenn ebendiese stiftung ausschüttungen vornimmt, profitiert davon ja eine person/eine institution (familienholding beispielsweise), die mit der stiftung nichts zu tun hat ausser der beneidenswerten tatsache, dass sie deren nutzniesserin ist...
folge: EMPFÄNGER von ausschüttungen haben diese an ihrem wohnsitz ordnungsgemäss zu versteuern... da führt kein weg vorbei!
fazit: eine erfolgversprechende struktur hört eben nicht am ort des versteckes auf, sondern ist nur dann abschliessend durchdacht, wenn sie IHR ZIEL erreicht hat 8-)
wohl bekomm's
ffbkdavid@creatrustconsult.com
Creatrust Management AG Offshore Corporate Services