Als Alternative zur Neugründung einer Schweizer Aktiengesellschaft (AG) oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) besteht die Möglichkeit der Uebernahme einer bestehenden Gesellschaft. Diese hat neben verschiedenen Vorteile leider auch einige Nachteile.
Was ist eine Mantelgesellschaft
Eine Mantelgesellschaft, ist eine Firma, welche ihre Geschäftstätigkeit eingestellt hat und deren Vermögenswerte verflüssigt wurden. Man spricht darum von einer inaktiven Gesellschaft oder von einem Gesellschaftsmantel.
Die Vor- und Nachteile eines Mantelkaufs
Die käufliche Übernahme eines Mantels hat den Vorteil, dass die Gesellschaft bereits existiert und damit keine drei (AG) bzw. zwei (GmbH) Gründer notwendig sind. Zudem entfällt die Gründerhaftung, welche bei einer Neugründung ein latentes Risiko für die Gründer darstellt. Es ist auch nicht ersichtlich, wer nun Besitzer der Gesellschaft ist.
Die Bonität der Gesellschaft wird üblicherweise unter anderem auch vom Alter der AG abhängig gemacht. So erhalten neugegründete AG`s weniger Kredit als ältere Gesellschaften, selbst wenn beim Mantel Zweck, Sitz und Firma (Name) geändert wurden.
Die Übertragung eines Mantels ist einfach und schnell ohne Beizug eines Notars durchführbar.
Bei den Nachteilen ist primär auf die Gefahr der ungewollten "Uebernahme" von Verpflichtungen der bestehenden Firma hinzuweisen. Bezüglich der Steuern und/oder anderweitiger öffentlicher Forderungen können Forderungen noch Jahre nach Abschluss der Jahresabschlüsse geltend gemacht werden
Beispiele für den Einsatz eines Mantels
• Ein kreativer Unternehmer hat eine überzeugende Idee mit einem lukrativen Businessplan, er verfügt aber nicht über das minimale Kapital, um eine Firma neu zu gründen. In einem solchen Fall könnte ein Gesellschaftsmantel helfen. Das Gesellschaftskapital wird durch einen Teilverzicht auf den erarbeiteten Lohn geäufnet. So können diese Unternehmer trotz fehlendem Gründungskapital von den Vorteilen einer juristischen Person profitieren und zur Stärkung der Kapitalbasis Aktienanteile an Dritte verkaufen. Dabei hat man den Vorteil, dass die Gesellschaft bereits steht und möglicherweise bereits erste Erfolge ausgewiesen werden können.
• Eigentümer legen Wert auf möglichst grosse Diskretion bezüglich der Besitzverhältnissen Ihrer zukünftigen Gesellschaft und möchten deshalb nicht als Gründer einer Gesellschaft eingetragen werden.
• Aufgrund einer kurzfristig aktuellen Möglichkeit, einen interessanten Vertrag abzuschliessen, werden die Parteier durch Einsatz eines Mantels sofort handlungsfähig.
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Creatrust Management AG Offshore Corporate Services