Auslandsfirma + Seminare in Deutschland?
Hallo,
eine kurze Frage - wie ist die Rechtslage dazu?
Also wie gesagt, rein hypothetisch - eine Firma
aus dem nicht-europaeischen Ausland hat vor
in Deutschland max. 10 bezahlte Seminare
zu halten - ist es noetig nur fuer
die Ausfuehrung der Seminar-Events eine
Zweigniederlassung zu gruenden?
Oder kann die auslaendische Firma
in Deutschland die Seminare halten
ohne lokal als Gewerbe aufzutreten?
Speziell natürlich bzgl. Steuern, soweit
ich das richtig einschätzen kann, würde
dt. Umsatzsteuer anfallen richtig?
Wie wuerde diese abgefuehrt werden
durch die Auslandsfirma?
Müßten zusätzlich auch Steuern auf
die Gewinne abgeführt werden (was
sich ja "etwas" kompliziert stellen
würde, da die Seminare nur Teil der
Unternehmung sind, also denke ich
es bleibt bei der Umsatzsteuer oder?)
Gibt es da gewisse Grenzen in Umsatz
/ Menge der Aktivität, sind Seminare
grundsätzlich als Veranstaltung ohne
Probleme von ausländischen Firmen
durchführbar ohne Sitz vor Ort oder
ist das Grauzone?
Eine Antwort mit Tipp wo ich Genaueres
finden kann über die Rechtslage (und evtl.
eine kurze Erklärung warum), wäre
wirklich sehr nett.
Vielen herzlichen Dank,
Michael.
PS: Wie würde sich das ganze steuerlich
günstigst darstellen? Die Firma ist keine
Offshore-Firma, sondern zahlt im Land
wo sie geführt wird (real, Wohnsitz auch
dort) "ordentlich" Steuern.
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