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Alt 31.07.2008, 14:08
Christian_K Christian_K ist offline
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Obwohl ich sagen muss das die Antwort die Sie gegeben haben ziemlich überheblich klingt, bin ich doch einen Schritt schlauer dadurch - dafür danke!
Trotzdem möchte ich anmerken das jeder einmal klein angefangen hat, richtig? Ich bezweifle das Sie mit dem Fachwisssen über die UK-Limited geboren wurden, sondern Sie musssten es ebenso erlernen wie jeder andere auch.

1. Zur Steuerbefreiung:
So ziemlich jede Ltd. Gründungsagentur und einge Anwälte behauptet es gäbe die möglichkeit der Steuerbefreiung in den UK, wenn man eine in DE eingtragene Geschäftsstelle hat und nur in DE Geschäfte macht (so wie ich das auch Plane).
Man spricht dort gerne über einen sog. 7 Punkte Fragebogen, soweit ich das verstanden habe - deshalb meine Frage im eröffnungspost.

2. Zur Company:
Director bin ich(Wo ist das Problem hierbei?), Secretary und Registered Office sind beide von der Gründungsagentur besetzt.

3. Die Gründungsagentur bat mir an, CT41G von einem UK Steuerberater für 300€ ausfüllen zu lasen, jedoch sehe ich das nicht ein, für 2 Seiten und 20min. Arbeit so viel Geld zu lassen.
Deshalb wollte ich einfach mal bei euch Erfahrenen Persönlichkeit nachfragen ob man das Forumlar überhaupt ausfüllen muss bei Steuerbefreiung (über welche sie behaupten es gibt sie nicht).

4. Über die Pflichten zur abgabe der account's bin ich mir sehr wohl bewusst, und dafür werde ich wenn die zeit gekommen ist selbstverständlich einen Stuerberater beauftragen.

5. Verstehen sie mich nicht falsch (ich bezweifle nicht ihre fachliche kompetenz), aber es ist merkwürdig das sie das gegenteil von dem behaupten, mit welchem die Gründugsagenturen für die Ltd. werben.
Heisst das nun tatsächlich das ich 2 fach steuern zahlen muss?
Ich zahle Steuern hier in DE (Gewerbesteuer, Körperschaftssteuer, etc) und dann noch zusätzlich in den UK?


Mfg Christian_K
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