ihre aussage:
"... Was ich aber rausfinden konnte ist das man von einem Kleinunternehmerprivileg profitieren kann in Deutschland. Wenn man im ersten Jahr den Umsatz von 17500.- Euro und im das darauf folgenden Jahr den Umsatz von 50000.- Euro nicht uebersteigt (inkl. der Abzuege),
dann ist man von der Umsatzsteuer in Deutschland befreit. Was die Schweiz betrifft ist man bis zu einem Umsatz von 50000.- Euro auch nicht Mehrwertsteuerpflichtig ..."
diese meinung ist vollständig falsch - ihre darstellung bezieht sich auf die EINTRAGUNGSPFLICHT INS REGISTER DER MWST-PFLICHTIGEN (als folge dieser eintragung erhalten sie dann eine entsprechende ABRECHNUNGSNUMMER) - diese ist sehr wohl abhängig von gewissen minimalumsätzen - a b e r :
wenn sie nicht eingetragen sind, entfällt auch die möglichkeit des vorsteuerabzuges!
wir haben das für einen textilimporteur, der von d aus via ebay verkauft, durchgerechnet... angesichts der minimalen margen geht's da um eine "verbesserung der persönlichen finanzsituation!" im bereich von wenigen prozenten... bei einem shirt von 50 euro betrug die "einsparung" ca. 1 euro 50
... naja - ihre entscheidung... immerhin haben sie weniger (abrechnungs)stress... aber bei investitionen sind sie in der folge auf der verliererseite, weil sie ja wie gesagt keinen vorsteuerabzug geltendmachen können
kommt eben auf die individuelle situation, die branche, und die konkurrenzsituation an... vielschichtig... wie unser ganzes irdisches wandeln 8-)
viel erfolg für ihre tätigkeit
ffbkdavid@creatrustconsult.com
Creatrust Management AG Offshore Corporate Services