edler meister des steuerrechtes...
sie ritschen ja ganz gewaltig los ins gelobte land (interne bezeichnung für die genüsslichen diskussionen, die sich auf unseren boards abspielen 8-)
könnten sie mir bitte NACHWEISLICH darstellen, wann und wo ich je von einer doppelbesteuerung gesprochen hatte
MEINE aussage war klipp, klar und unmissverständlich:
"... ich hatte ihnen in der ersten antwort klar und unmissverständlich dargelegt, dass sie für die BEREITS IN DEUTSCHLAND VERSTEUERTEN ERTRÄGE EINEN "TAX CREDIT" ERHALTEN -
selbstverständlich müssen sie ihre erfolge nicht 2x versteuern ..."
also bitte - korrigieren sie den unsinn, den sie da über mich verlauten lassen
dankeschön
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