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Alt 06.04.2006, 11:25
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Standard Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit

Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit – Aufenthaltserlaubnis für ehemalige Deutsche

Regelungen in den Bundesländern

1. Das Problem und die Rechtslage
Mit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts 1999/2000 wurde eine bis dahin gültige Regelung abgeschafft, nach der deutsche Staatsangehörige die Möglichkeit hatten, eine weitere Staatsangehörigkeit anzunehmen, ohne den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit befürchten zu müssen, allerdings nur sofern sie im Inland (Inländerklausel) wohnten. Von dieser Regelung machten vor allem eingebürgerte Migranten Gebrauch.

Mit dem Inkrafttreten des Staatsangehörigkeitsgesetz am 1.1.2000 gilt nach § 25 StaG, wer eine andere Staatsangehörigkeit beantragt und annimmt, verliert seine deutsche Staatsangehörigkeit, sofern die Beibehaltung (gemäß § 25 Abs. 2) nicht erlaubt ist (Relevant ist das Datum der Annahme der anderen Staatsangehörigkeit, nicht das der Antragstellung).


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"§ 25 Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit
(1) Ein Deutscher verliert seine Staatsangehörigkeit mit dem Erwerb einer
ausländischen Staatsangehörigkeit, wenn dieser Erwerb auf seinen Antrag oder auf den Antrag des gesetzlichen Vertreters erfolgt, der Vertretene jedoch nur, wenn die Voraussetzungen vorliegen, unter denen nach § 191 die Entlassung beantragt werden könnte.
(2) Die Staatsangehörigkeit verliert nicht, wer vor dem Erwerbe der ausländischen Staatsangehörigkeit auf seinen Antrag die schriftliche Genehmigung von der zuständigen Behörde zur Beibehaltung seiner Staatsangehörigkeit erhalten hat. Hat ein Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland, ist die deutsche Auslandsvertretung zu hören. Bei der Entscheidung über einen Antrag nach Satz 1 sind die öffentlichen und privaten Belange abzuwägen. Bei einem Antragsteller, der seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat, ist insbesondere zu berücksichtigen, ob er fortbestehende Bindungen an Deutschland glaubhaft machen kann."


hierzu auch: Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Staatsangehörigkeitsrecht (StAR-VwV) vom 13. Dezember 2000

http://www.zuwanderung.de/downloads/StAR-VwV_gesamt.pdf


In Unkenntnis dieser Regelung oder weil Menschen angenommen haben, die Annahme einer anderen Staatsangehörigkeit würde nicht öffentlich werden, oder aber weil die Regierungen anderer Länder bei Familienproblemen den Menschen die Staatsangehörigkeit quasi aufdrängten, haben möglicherweise bis zu 90.000 Menschen nach dem Jahr 2000 die deutsche Staatsangehörigkeit verloren. Betroffen sind Menschen türkischer Herkunft genauso wie Spätaussiedler. Da die größte Gruppe türkischer Herkunft ist, konzentrieren sich Politik und Öffentlichkeit auf diese Gruppe.

Mit dem automatischen Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit verbunden sind vor allem zwei Probleme:
a) Die betroffenen Menschen sind in Deutschland Ausländer und unterliegen den ausländerrechtlichen Bestimmungen, d.h. sie benötigen eine Aufenthaltserlaubnis.
b) Da die Betroffenen keine deutschen Staatsangehörigen mehr sind, dürfen sie auch an den Wahlen nicht teilnehmen.

Die vom gesetzlichen Verlust Betroffenen müssen bei der Ausländerbehörde eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Die rechtliche Grundlage dafür bietet § 38 des Aufenthaltsgesetzes:

"§ 38 Aufenthaltstitel für ehemalige Deutsche (AufenthaltsG)
(1) Einem ehemaligen Deutschen ist
1. eine Niederlassungserlaubnis zu erteilen, wenn er bei Verlust der deutschen
Staatsangehörigkeit seit fünf Jahren als Deutscher seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hatte,
2. eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn er bei Verlust der deutschen
Staatsangehörigkeit seit mindestens einem Jahr seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hatte.

Der Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels nach Satz 1 ist innerhalb von sechs Monaten nach Kenntnis vom Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit zu stellen. § 81 Abs. 3 gilt entsprechend.

(2) Einem ehemaligen Deutschen, der seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat, kann eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn er über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt.
(3) In besonderen Fällen kann der Aufenthaltstitel nach Absatz 1 oder 2 abweichend von § 5 erteilt werden.
(4) Die Aufenthaltserlaubnis nach Absatz 1 oder 2 berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit. Die Ausübung einer Erwerbstätigkeit ist innerhalb der Antragsfrist des Absatzes 1 Satz 2 und im Fall der Antragstellung bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde über den Antrag erlaubt.
(5) Die Absätze 1 bis 4 finden entsprechende Anwendung auf einen Ausländer, der aus einem nicht von ihm zu vertretenden Grund bisher von deutschen Stellen als Deutscher behandelt wurde."


2. Umsetzung in der Praxis – die Aktionen auf Bundesebene und der Bundesländer

- Die Bundesebene
Im Januar 2005 informierte das Bundesministerium des Innern die türkische Gemeinde sowie mit Schreiben vom 13. Januar 2005 die Innenministerien und Senatsverwaltungen für Inneres der Länder über die geltende Rechtslage nach dem Aufenthaltsgesetz.

- Nordrhein-Westfalen
Im Dezember 2004 gab es erste Diskussionen im Zusammenhang mit den anstehenden Landtagswahlen. Es müsse verhindert werden, dass Ausländer illegal an den Landtagswahlen teilnähmen (siehe auch Antrag der CDU/CSU-Fraktion „Probleme mit der Türkei in ausblenden“ im Zusammenhang mit der Aufnahme von Beitrittsverhandlungen zur EU).
Im März 2005 informierte das Landesinnenministerium die Bezirksregierungen und verabschiedete einen entsprechenden Erlass; demnach sind von den Meldebehörden alle volljährigen Personen türkischer Herkunft anzuschreiben, die „ab dem 1.1.2000 unter Vermeidung von Mehrstaatigkeit eingebürgert worden sind“. In den Schreiben der Meldebehörden werden die Betroffenen unter Androhung eines Zwangsgeldes aufgefordert innerhalb einer Frist (z.B. eine Woche in Bottrop) eine Erklärung zur Staatsangehörigkeit abzugeben.


- Berlin
In Berlin haben unmittelbar nach Beginn der Debatte im Januar Gespräche stattgefunden, zwischen den Behörden und den Organisationen. Neben der Verlängerung der Frist zur Beantragung der Aufenthaltserlaubnis bis zum 31. August 2005 wurden auch Beratungsmöglichkeiten und gesonderte Behördenstrukturen geschaffen. Mit Blick auf die geringen Rückmeldezahlen bei den Ausländerbehörden (ca. 400) und der möglichen Bundestagswahl im September 2005 hat die Innenbehörde am 1. Juli eine weitere Initiative gestartet. Gleichzeitig hat Innensenator Körting angekündigt, auf eine
Briefaktion zu verzichten. In dem Schreiben der Innenbehörde werden weitere Rechtsfragen, z.B. im Hinblick auf den Verlust der Staatsangehörigkeit von minderjährigen Kindern angesprochen.
Infos: www.berlin.de/sengsv/auslb/index.html


- Bayern
Das Innenministerium gibt umfangreiche Informationen in deutscher und türkischer Sprache heraus und fordert die Kommunen auf Eingebürgerte türkischer Herkunft anzuschreiben. Mitte Juli zieht Innenminister Beckstein eine erste Bilanz der freiwilligen Befragungsaktion.
Von den insgesamt knapp 43.500 angeschriebenen Personen seien bis zum 30.06.2005 Antworten von 39.085 Personen eingegangen. Knapp 5.200 Personen hätten einen Antrag auf einen Aufenthaltstitel gestellt; 1.835 Titel seinen bereits ausgesprochen worden.
Gleichzeitig werden Erleichterungen bei der Wiedereinbürgerung in Aussicht gestellt. Diejenigen, die sich noch nicht gemeldet haben, würden nochmals angeschrieben, so Beckstein in der Presseerklärung vom 14.07.2005, allerdings werde ihnen nun ein Zwangsgeld für den Fall der Nichtbeantwortung angedroht.
Infos unter: Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft

- Hessen
Das Innenministerium des Landes veröffentlicht im Internet ein Informationsblatt, dass sich an den wichtigsten Fragen orientiert. Aufgefordert wird, möglichst umgehend die örtlichen Ausländerbehörden zu informieren, falls „Sie es für denkbar halten, ihre deutsche Staatsangehörigkeit verloren zu haben“. Bereits im März werden die Regierungspräsidien über die Rechtslage in Kenntnis gesetzt.
Infos: siehe Anlagen oder unter:
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport - Startseite

- Niedersachsen
Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport informiert die Kommunen mit Brief vom 11.05.2005 über die Rechtslage und weist auf das Faltblatt des BMI hin. Infos im Internet liegen derzeit leider nicht vor.

- Rheinland-Pfalz
Das Innenministerium informiert die Kommunen Ende März in einem umfassenden Schreiben über den „Aufenthaltsstatus von Personen, die durch Wiedereinbürgerung in die Türkei die deutsche Staatsangehörigkeit verloren haben“. In dem Schreiben wird auch auf die vorläufigen Anwendungshinweise des Bundesinnenministeriums zum Aufenthaltsgesetz Bezug genommen. Seit Mitte Juni werden Personen türkischer Herkunft angeschrieben und aufgefordert, bis zum 1. August eine Erklärung zur Staatsangehörigkeit abzugeben. In einem weiteren Erlass vom 13.06.2005 werden Hinweise, z.B. zur Anrechnung von Voraufenthaltszeiten bei der Erteilung einer Niederlassungserlaubnis gegeben. Infos im Internet liegen derzeit leider nicht vor.

- Hamburg
Die Hamburger Innenbehörde fordert Mitte Juni „von etwa 6.000 Mitbürgern türkischer Herkunft eine Auskunft über die Staatsangehörigkeit ein“. Dem Brief ist ein Vordruck beigefügt, der auf freiwilliger Basis bis zum 7. Juli an die Bezirksämter geschickt werden sollte. Bereits am 11.07. zieht der Innensenator eine erste Bilanz. Bis zum Stichtag hätten ca. 76% geantwortet; in ca. 300 Fällen sei nach dem 1.1.2000 die türkische
Staatsangehörigkeit angenommen worden.
Infos: Stadt Hamburg: Willkommen in der Innenbehörde!)

- Schleswig-Holstein
Das Innenministerium des Landes informiert die Kommunen im Februar über die Rechtslage und bittet darin „bei der Ausübung des Ermessens (Anm.: nach § 38 Abs. 3) wohlwollend im Sinne des Antragstellers zu verfahren.
In einem aktuellen Erlass werden unter anderem Klarstellungen vorgenommen, welche aufenthaltsrechtliche Regelung für die Zeit der Beantragung der Aufenthaltserlaubnis gelten und es werden Hinweise aus staatsangehörigkeitsrechtlicher Sicht u.a. zur Frage miteingebürgerter Minderjähriger. Infos im Internet liegen derzeit leider nicht vor.

- Saarland
Menschen türkischer Herkunft, die nach 2000 eingebürgert wurden, sind inzwischen von den Kommunen angeschrieben worden. Darin wurden sie aufgefordert, eine Erklärung über die Staatsangehörigkeit abzugeben und eine Aufenthaltserlaubnis zu beantragen. Die Behörden gehen davon aus, dass mit dem Anschreiben die Betroffenen nunmehr Kenntnis von dem möglichen Verlust erhalten haben und die Frist beginnt. Infos liegen derzeit im Internet nicht vor.

- Bremen
Entsprechend eines Erlasses vom 15. Juni wurden in Bremen und Bremerhaven
Eingebürgerte türkischer Herkunft angeschrieben. Beigefügt war ein Infoblatt und ein Rückmeldeformular. „Die bisherige Resonanz auf die Fragebogenaktion lasse hoffen, dass fast alle Betroffenen antworten werden“, so der Innensenator in einer Pressemitteilung am 7. Juli. Da die Frist in Bremen am 8. Juli und in Bremerhaven am 15. Juli endeten, sollten nochmals alle, die sich noch nicht gemeldet hätten angesprochen werden. Insgesamt seien ca. 3600 Briefe versandt worden, die Rücklaufquote betrage fast 70%. Knapp 16% hätten nach der deutschen Einbürgerung die türkische Staatsangehörigkeit wieder erworben.
Infos: www.bremen.de/innensenator/

- Baden-Württemberg
Schlusslicht in der Informationspolitik scheint das Land Baden-Württemberg zu sein. Zwar fordert der Innenminister am 9. Juni die eingebürgerten Personen türkischer Herkunft auf, sich umgehend bei den Staatsangehörigkeitsbehörden zu melden, einen Hinweis auf weitergehende Informationen gibt es aber nicht. Innenminister Rech weist in der Pressemitteilung auch noch darauf hin, dass die Einbürgerungsbehörden „nun an die Betroffenen ein Schreiben richten und eine entsprechende Mitteilung einfordern“ würden. Infos: Es liegen keine Infos vor.

- Sachsen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern
Die ostdeutschen Bundesländer scheinen – möglicherweise wegen der geringen
Einwohnerzahl mit Migrationshintergrund – keine Notwendigkeit für Informationsaktivitäten
zu sehen.



Siehe auch dieses Thema: http://www.business-podium.com/board...oerigkeit.html (Erläuterungen zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit)
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Beste Grüße

tropico


tropico@business-podium.com

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Geändert von tropico (26.02.2008 um 15:01 Uhr).
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