Voraussetzungen für Rechtsschutz:
Die Stiftung oder Annahme eines Familienwappens stellt eine einseitige Rechtshandlung dar, die formlos erklärt werden muss – ohne behördlicher Mitwirkung. Es ist also zu empfehlen, das Wappen in eine anerkannte Wappenrolle (z. B. Deutsche Wappenrolle, DWR) eintragen zu lassen, weil so der Wille zur Wappenführung zum Ausdruck kommt und der Öffentlichkeit der Anspruch an dem Wappen angezeigt wird. Die Registrierung stellt auch die Einhaltung entsprechender Wappenregeln sicher und dokumentiert, dass zum Zeitpunkt der Eintragung das Wappen geführt wurde. Über die erfolgte Prüfung wird ein entsprechendes Zertifikat (Wappenbrief) ausgestellt. Bei der Erstellung und Führung eines Wappens müssen bestimmte heraldische Richtlinien und Kenneichenfunktionen eingehalten werden, um dem Schutz gem. § 12 BGB zu unterliegen. Eine solche Registrierung ist aber keine Pflicht. Im Streitfall kann ein solcher Eintrag jedoch von Vorteil sein, um z. B. zu beweisen, dass die Wappenführung bereits vor dem Konkurrenten geführt wurde. Eine zuständige Behörde, die die Wappenrolle führt, existiert in der Bundesrepublik im Gegensatz zu Monarchien wie z. B. Großbritannien nicht, wodurch sich rechtlich auch keine Verpflichtung einer Registrierung ergeben kann, um das Wappen führen zu dürfen. Die Wappenrollen werden von ehrenamtlichen Wappenausschüssen nach gewohnheitsrechtlichen Grundsätzen gepflegt. Es können nur Wappen registriert werden, die bestimmten Vorgaben und Bestimmungen entsprechen, die durch die Wappenausschüsse kontrolliert werden. Es besteht natürlich kein Rechtsanspruch auf Eintragung eines Wappens, auch wenn es sämtliche Bestimmungen erfüllt. Nach EU Recht genießt ein in Deutschland registriertes Wappen weltweiten Schutz. Will jemand ein altes Wappen in eine anerkannte Wappenrolle eintragen lassen, muss der Antragsteller die Abstammung der führungsberechtigten Mitglieder des Wappens nachweisen. Ist dies nicht möglich, kommt nur eine Neustiftung in Betracht.
Wappenbestandteile:
Der Schild ist der wichtigste Teil des Wappens und kann sogar ohne Helm und Helmzier allein stehen, wie es bei den ursprünglichen Wappen gehandhabt wurde. Zur Eintragung in Wappenrollen sind aber üblicherweise Vollwappen erforderlich. Ein Vollwappen besteht aus dem Schild, dem Helm, der Helmzier und der Helmdecke. Als Farben werden Rot, Blau, Schwarz, Grün und Purpur; als Metalle werden Gold bzw. Gelb und Silber bzw. Weiß verwendet. Es darf nie Farbe auf Farbe oder Metall auf Metall stoßen. Allein daran kann man sehr schnell Fälschungen erkennen. Das Pelzwerk wird mit Hermelin, Feh und Kürsch dargestellt und kann mit Farben und Metallen kombiniert werden. Meistens werden Schildeinteilungen vorgenommen und stilisierte Tiere, Pflanzen und Fabelwesen – nicht aber Buchstaben und Zahlen verwendet.
Die Helmzier besteht meistens aus z. B. Flügeln, Hörnern und Geweihen.
Nicht selten werden alte Wappenzeichnungen hervorgeholt und dem Interessenten verkauft, manchmal als „altes“ Familienwappen deklariert, das angeblich von Vorfahren des Anfragenden stammen soll, manchmal als angeblich neu erstelltes, leider jedoch in Wirklichkeit billig kopiertes Wappen.
Das Ganze ist für den Erwerber gefährlich, da er in solchen Fällen oftmals aus Unwissen das Wappen unbefugt führt, wofür er selbstredend strafrechtlich verfolgt werden kann. Bei solchen Angeboten spricht man von Wappenfälschung. Reagieren sollte man nicht auf Spam-Werbung aller Art, ob im physischen Briefkasten oder im virtuellen Mail-Ordner. Seriöse Heraldiker und Wappenzeichner gehen nicht so vor.
Im Zweifel sollte besser immer ein neues Wappen gestiftet werden. Es gibt natürlich auch zahlreiche seriöse und empfohlene Heraldiker, Fachvereine und Wappenzeichner. Jeder kann im Grunde zwar sein eigenes Wappen selbst entwerfen und registrieren lassen, um Geld zu sparen. Ein guter Wappenzeichner kennt sich jedoch besser aus und ist sein Geld in aller Regel wert. Bedenken Sie, dass Ihr gestiftetes Familienwappen über viele Generationen kostenlos weiterverwendet werden kann. Da sollte das Wappen schon vernünftig aussehen und nicht nur den Mindestkriterien entsprechen.
Tipp: Wer Interesse an einem Wappen hat, kann sich z. B. mit seinem Vater oder Großvater zusammentun und von diesem das Wappen stiften lassen. So haben gleich mehrere Familienmitglieder etwas davon. Wenn man sich dann noch die Kosten des guten Wappenzeichners teilt, sieht die Sache doch schon ganz anders aus.
Nähere Hinweise und gute Ratschläge dazu bekommen Sie hier:
http://www.zum-kleeblatt.de/pageID_1151227.html
http://www.heraldik-heraldry.org/Seite%207.htm
www.wappen-loewe.de