Nur vom lesen hat man den Eindruck, dass das in der Schweiz wohl kein Problem ist. Teilweie toll, was da so eingebracht wird.
Geht das auch mit Sacheinlagen, die außerhalb der Schweiz körperlich vorhanden sind.
Welche Qualität der Beglaubigung des Wertes muss eigentlich nachgewiesen werden.
Danke, wenn mich da einer schlauer macht.
Preusse