Einzelnen Beitrag anzeigen
  #2 (permalink)  
Alt 23.08.2006, 22:50
preusse preusse ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 15.04.2006
Beiträge: 13
Standard

Zitat:
oder einer Sacheinlage
Nur vom lesen hat man den Eindruck, dass das in der Schweiz wohl kein Problem ist. Teilweie toll, was da so eingebracht wird.

Geht das auch mit Sacheinlagen, die außerhalb der Schweiz körperlich vorhanden sind.
Welche Qualität der Beglaubigung des Wertes muss eigentlich nachgewiesen werden.
Danke, wenn mich da einer schlauer macht.

Preusse
Mit Zitat antworten