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Alt 24.08.2006, 00:27
ffbkdavid ffbkdavid ist offline
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Standard tempi passati:

leider hat sich die sachlage seit mehreren jahren schlagartig verändert, geschätzter nutzer preusse: wenn sie eine sacheinlage in eine schweizer firma (gmbh oder ag) einbringen möchten, muss zwischen dem SACHEINLEGER und der "normalerweise" in gründung befindlichen schweizer firma ein sogenannter SACHEINLAGEVERTRAG abgeschlossen werden, der die einzubringenden werte klar definiert und bewertet wiedergibt und auch festhält, was als gegenleistung erbracht wird... die gute alte lösung mit dem "pw opel record, 1962, 560,000 km, marktwert gemäss schatzugn durch unsere putzfrau: chf 100,000.- läuft leider nicht mehr)


eine unabhängige REVISIONSSTELLE muss in einem dem sacheinlagevertrag beigehefteten PRÜFBERICHT die substanz der sacheinlage detailliert bestätigen (wird sie nur seriös durchführen, weil sie sonst jahre später dafür haftbar gemacht werdene kann, dass sie werte falsch gewichtet hat)


normalerweise wird sie sich also beispielsweise bei mobilien und maschinen an aktuellen katalogpreisen, gegebenenfalls unterstützt durch versicherungswerte, orientieren... darauf jedoch den zeitwert aufgrund mindestens den steuerlich zulässigen abschreibungen ermitteln - mit allen konsequenzen bezüglich des AKTUELLEN MARKTWERTES - bei autos analog aufgrund der schatzwerten in den einschlägig bekannten fachfibeln


sie können sich sicherlich auch vorstellen, dass die erstellung eines derart "fachkundigen" berichtes aufgrund der notwendigen recherchier- resp./und kontrollaufwendungen nicht eben billig ist... da sind schnell 5-10,000 schweizer franken fällig


im weitern stehen sie als gründer/einbringer von sacheinlagen im falle eines konkurses immer mit einem bein in einem strafrechtlichen untersuchungsverfahren... dann nämlich, wenn sich im verlaufe der verwertung von aktiven im konkursverfahren zeigt, dass der - natürlich wiederum gegenüber dem zeitpunkt des einbringens niedrigere - verwertungserlös erheblich vom bilanzwert am stichtag (eröffnung des konkuses) abweicht... was sehr wohl und schnell möglich ist, weil konkursämter/liquidatoren ja dazu tendieren, werte möglichst schnell zu barem zu machen, um a) ihre kosten zu decken und b) ein verfahren vom tisch zu haben... ohne lange nach den wünschen der gläubiger zu fragen


fazit: kapital zusammenkratzen und nach erfolgter gründung sachwerte gegenfalls mit dem freigegebenen gründungskapital erwerben... zahlungen jedoch möglichst intensiv dokumentieren, damit nicht - vielfach jahre später - unliebsame (strafrechtliche) weiterungen auf sie zukommen


sorry, kann ihren optimismus leider nicht teilen... immerhin: ob die sachwerte in- oder ausländisch sind, spielt grundsätzlich keine rolle... sie müssen allerdings ZUR VERFÜGUNG DER GESELLSCHAFT STEHEN... und die oben skizzierten kosten für die bewertung via PRÜFBERICHT zum SACHEINLAGEVERTRAG dürften eher höher sein, wenn es sich um einen lieferwagen mit standort machibulongo handelt


take care


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Geändert von ffbkdavid (15.11.2006 um 23:55 Uhr).
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